Bei seinem letzten Besuch hatten die Schweizer Behörden den palästinensischen Aktivisten verhaftet und ausgewiesen – zu Unrecht, wie später zwei Gerichte befanden.08.06.2026, 16.06 Uhr3 LeseminutenEinsicht in die Alarmzentrale des Bundesamts für Polizei: Das Bundesverwaltungsgericht liess kein gutes Haar am Vorgehen der Behörde.Peter Schneider / KeystoneVerhaftet, ins Gefängnis gesteckt, zur Ausreise gezwungen: Als der palästinensische Aktivist und Publizist Ali Abunimah das letzte Mal in die Schweiz reiste, endete der Besuch abrupt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Nun plant der Mann, der eine Online-Plattform mit dem Titel «Electronic Intifada» betreibt, erneut einen Besuch in der Schweiz. Das berichten die Tamedia-Zeitungen.Abunimah, ein amerikanisch-jordanischer Doppelbürger, wollte bereits im Januar 2025 an einer Podiumsdiskussion in Zürich teilnehmen. Er reiste legal ein, als Tourist. Was er nicht wusste: Hinter den Kulissen rangen verschiedenen Polizeibehörden um den Umgang mit einem, dessen Ansichten zum Nahostkonflikt viel Kritik hervorrufen.Das Existenzrecht Israels stellte er ebenso infrage wie israelische Berichte über Massenvergewaltigungen am 7. Oktober 2023 und die offiziellen Todeszahlen zum damaligen Angriff der Hamas auf israelische Zivilisten. Deutschland nennt Abunimah das «Vierte Reich», Israel (dessen Name er konsequent in Anführungszeichen setzt) ein «Holocaust-Regime».Ali Abunimah.WebAls Iran im Herbst 2024 eine israelische Militärbasis mit Raketen bombardierte, schrieb er auf der Plattform X, Iran handle damit «im Namen der Menschheit» («on behalf of humanity»).Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) sah zunächst keinen Grund, Abunimah aufgrund solcher Aussagen die Einreise zu verweigern. Es handle sich um «von der Meinungsfreiheit geschützte Annahmen». Eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz – Voraussetzung für ein solches Verbot – liege nicht vor.Die Gerichte schreiten einDoch die Zürcher Kantonspolizei, die ein Einreiseverbot beantragt hatte, insistierte. Sie befürchtete, dass Abunimah mit antisemitischen Äusserungen zu terroristischen Gewalttaten anstiften könnte. Der Kommandant der Kapo intervenierte direkt bei der damaligen Fedpol-Chefin.Das Fedpol gab daraufhin nach und verfügte doch noch ein Einreiseverbot – als Abunimah schon eingereist war. Daraufhin nahm die Polizei ihn fest, er musste das Land verlassen. Sein Protest dagegen, die zahlreichen Medienberichte zum Thema: All das verschaffte dem Aktivisten und seinem Anliegen zu mehr Aufmerksamkeit, als es sein Zürcher Auftritt wohl je vermocht hätte.Doch damit nicht genug: Abunimah ging gerichtlich gegen seine Behandlung vor – und bekam zweimal Recht. Das Zürcher Verwaltungsgericht rügte seine Inhaftierung als «zweck- und rechtswidrig». Und kippte damit ein anderslautendes Urteil der Vorinstanz. Die Kantonspolizei hat demnach mehrere formelle und materielle juristische Fehler begangen – und den Aktivisten als Folge davon widerrechtlich festgehalten.Es sei, so das Gericht, bis heute nicht klar, auf welcher rechtlichen Grundlage die Verhaftung überhaupt erfolgt sei.Eine Verhaftung wird zum BumerangNicht besser erging es dem Fedpol mit seinem Kurswechsel beim Einreiseverbot. Das Bundesverwaltungsgericht liess kein gutes Haar am Vorgehen der Behörde. Deren plötzlicher Entscheid für ein Verbot auf Druck der Zürcher Kantonspolizei sei weder nachvollziehbar noch rechtsgenügend dokumentiert. Damit liege eine «schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs» vor.In anderen Worten: Weil das Fedpol nicht klar begründete und belegte, warum Abunimah eine Gefährdung für Sicherheit der Schweiz darstellen soll, konnte sich dieser gegen den Vorwurf nicht sinnvoll wehren.Das juristische Verdikt feierte er online ausgiebig als «Sieg». Für die Schweizer Behörden wurde der Fall so zum Bumerang.Abunimah geht auch weiterhin juristisch gegen seine Kritiker vor. Mehrere Strafanzeigen reichte er ein, darunter solche gegen den Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos), die ehemalige Fedpol-Chefin Nicoletta Della Valle und einen NZZ-Journalisten.Nun wird der Aktivist in gut zwei Wochen erneut in Zürich sein. Geplant ist ein «Teach-in» einer Gruppe namens «Watermelon University». Der Ort des Auftritts ist noch nicht bekannt.Passend zum Artikel