Rücknahme der Einbürgerung: Gericht sieht „arglistige Täuschung“

Das Verwaltungsgericht Berlin hält Abdallah A. für einen Sympathisanten der Hamas und lehnte deshalb den Eilantrag gegen die Ausbürgerung ab.

Lehnte den Eilantrag von Abdallah A. gegen die Rücknahme der Einbürgerung ab: das Verwaltungsgericht (VG) Berlin

Paul Zinken/dpa

Abdallah A. ist kein Deutscher mehr. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin lehnte seinen Eilantrag gegen die Rücknahme der Einbürgerung ab. Die Richter halten A. für einen Hamas-Sympathisanten, der die Behörden „arglistig getäuscht“ habe.