Quelle: dpa Berlin/Brandenburg

17. Juni 2026, 20:00 Uhr

Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Antrag eines Mannes aus Eritrea recht gegeben, der sich gegen seine Zurückweisung nach Polen gewehrt hatte. (Archivbild)

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Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist in einer weiteren gerichtlichen Eilentscheidung für rechtswidrig erklärt worden. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag eines Mannes aus Eritrea recht, der sich gegen die Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze wehrte. Das geht aus dem Beschluss des Gerichts vom 22. Mai hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt (Az.: 28 L 270/26 A). Die Bundespolizei wird dazu verpflichtet, dem Mann den Grenzübertritt nach Deutschland zu gestatten. Zuvor hatte das juristische Fachportal «Legal Tribune Online» berichtet.