Ein Berliner Gerichtsbeschluss bringt Dobrindts Migrationswende ins WankenEin Eritreer wurde zweimal an der Grenze nach Polen zurückgewiesen und klagte dagegen. Ein Berliner Gericht gab ihm Recht – und fügte dem deutschen Innenminister Alexander Dobrindt eine Niederlage zu.Armin Arbeiter, Berlin19.06.2026, 11.44 Uhr3 LeseminutenAlexander Dobrindt von der CSU will an Grenzkontrollen festhalten.Sean Gallup / GettySie gehören zu den zentralen Säulen der «Migrationswende» des deutschen Innenministers Alexander Dobrindt von der CSU: Kontrollen und mitunter auch Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, um die irreguläre Migration einzudämmen. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht Dobrindts Strategie einen Dämpfer versetzt: Ein 29 Jahre alter Eritreer, der über Dubai nach Weissrussland und von dort illegal über die Grenze nach Polen gelangte, wollte im September vergangenen Jahres nach Deutschland einreisen – die Polizei wies ihn zurück.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Im März versuchte er es abermals, ebenfalls erfolglos. Er klagte – vertreten durch den Anwalt Matthias Lehnert. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte die Zurückweisung daraufhin im Mai für rechtswidrig. Da der Eritreer um Asyl angesucht habe, hätte man ihm das Anrecht auf ein Dublin-Verfahren gewähren müssen. Also zu überprüfen, ob die Person in Polen bereits Asyl beantragt, ihre Fingerabdrücke abgegeben hat, und ob Polen zuständig ist.Ist dem so, kann Deutschland Polen bitten, den Eritreer zurückzunehmen. Soweit die Theorie. In der Praxis verstreicht die sechsmonatige Frist für eine solche Überstellung oft. Allein im vergangenen Jahr bei 30 778 Asylbewerbern, wo die Zuständigkeit wegen des Versäumens der Dublin-Überstellungsfrist auf Deutschland übergegangen ist.Ungünstiger Zeitpunkt für DobrindtFür Dobrindt ist diese Gerichtsentscheidung ein Problem, denn rein rechtlich beruft sich sein Ministerium auf eine nationale «Notlage», beziehungsweise Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Bereits im vergangenen Jahr entschied eine andere Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts in einem ähnlichen Fall ähnlich.Das Innenministerium habe die Voraussetzungen für die Notlage nicht ausreichend dargelegt. Dobrindt tat dies als Einzelfall ab. Mit der jetzigen Entscheidung steigt der Druck auf den deutschen Innenminister. Formal handelt es sich jedoch nur um einen Eilbeschluss und nicht um ein höchstrichterliches Grundsatzurteil.Politisch wiegt er dennoch schwer, weil nun eine zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin die Zurückweisungspraxis in dieselbe Richtung beanstandet. All das zu einer Zeit, in der die als gescheitert geltende Dublin-Verordnung durch das Gemeinsame Europäischen Asylsystem (Geas) ersetzt wird.Nur fünf RückführungenGeas soll als Instrument dienen, um Verfahren zu beschleunigen, Mehrfachanträge zu verhindern und Rückführungen effizienter durchzusetzen. Die seit 12. Juni geltende Reform schafft europaweit einheitlichere Regeln, verbindlichere Zuständigkeitsprüfungen, neue Überprüfungen der Asylbewerber, wie etwa die Abnahme von Fingerabdrücken, schnellere Verfahren und mehr Datenerfassung. Sie soll verhindern, dass Asylsuchende quer durch Europa weiterziehen und in mehreren Staaten Anträge stellen.Bis dieses System greife, will Dobrindt dennoch an den Grenzkontrollen festhalten – denn noch ist die Verordnung nicht vollständig umgesetzt. Der bürokratische Aufwand sei hoch, sagen Vertreter von Landkreisen. Im Fall des Eritreers sähe ein Verfahren nach Geas wie folgt aus: Seit März 2025 ist im brandenburgischen Eisenhüttenstadt ein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum eingerichtet.Dort könnte der Eritreer überprüft und dann an Polen rücküberstellt werden. Seit Bestehen des Zentrums wurden dort 124 Menschen aufgenommen. Fünf Personen wurden nach Polen rückgeführt, Dutzende tauchten unter oder suchten um Kirchenasyl an.Mit den Grenzkontrollen will Dobrindt solche Bilanzen verhindern – das Berliner Gericht verhindert Dobrindts Plan zumindest in diesem Fall.Weitere Niederlage drohtDer nächste Prüfstein folgt am 9. Juli am Verwaltungsgericht Karlsruhe: Dort wird der Fall eines Algeriers behandelt, der im Juni vergangenen Jahres von Frankreich nach Deutschland kam und dort Asyl beantragte. Obwohl er dies bereits in Frankreich getan hatte. Die Bundespolizei verweigerte ihm daraufhin per Bescheid noch am selben Tag die Einreise, weil er über einen sicheren Drittstaat eingereist sei, und wies ihn nach Frankreich zurück.Der Mann klagte und stellte zunächst auch einen Eilantrag. Das Verfahren landete dann beim Verwaltungsgericht Karlsruhe. Später reiste er erneut nach Deutschland ein und stellte abermals einen Asylantrag. Auch in Karlsruhe geht es darum, ob die sofortige Zurückweisung rechtswidrig war oder nicht. Kommt das Gericht zum Schluss, dass dem so war, wäre das eine weitere Niederlage für Dobrindts Grenzschutzpolitik. Dann hätten bereits drei Gerichte das Argument der Notlage entweder ignoriert oder als nicht unzulässig gesehen. Die Notlage-Begründung des Innenministers würde so nach und nach weniger tragfähig.Passend zum Artikel
Niederlage für Dobrindt: Gericht stoppt Zurückweisung eines Eritreers
Ein Eritreer wurde zweimal an der Grenze nach Polen zurückgewiesen und klagte dagegen. Ein Berliner Gericht gab ihm Recht – und fügte dem deutschen Innenminister Alexander Dobrindt eine Niederlage zu.











