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Die Zurückweisung dreier Asylsuchender an der polnischen Grenze waren rechtswidrig, entschied im Juni ein Gericht. Die Bundesregierung verzichtet nun wohl auf eine Klärung im Hauptsacheverfahren.
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Die Zurückweisung dreier Asylsuchender an der polnischen Grenze waren rechtswidrig, entschied im Juni ein Gericht. Die Bundesregierung verzichtet nun wohl auf eine Klärung im Hauptsacheverfahren.

Drei Asylsuchende haben erfolgreich in Karlsruhe geklagt. Ehe sie festgenommen wurden, hätten die Ausländerbehörde…

Ein Berliner Verwaltungsgericht hat die Zurückweisung von drei Somaliern an der Grenze zu Polen für rechtswidrig erklärt. Die…

Nach langem Streit hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakets gebilligt.…

Der Bundesinnenminister hält trotz einer Gerichtsentscheidung am harten Kurs an den Grenzen fest. Ein mögliches Veto des…

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Nach dem Berliner Urteil gegen Zurückweisungen streitet der Bundestag über die Bedeutung für die Migrationspolitik. Die Linke…