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Die Zurückweisung dreier Asylsuchender an der polnischen Grenze waren rechtswidrig, entschied im Juni ein Gericht. Die Bundesregierung verzichtet nun wohl auf eine Klärung im Hauptsacheverfahren.
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Die Zurückweisung dreier Asylsuchender an der polnischen Grenze waren rechtswidrig, entschied im Juni ein Gericht. Die Bundesregierung verzichtet nun wohl auf eine Klärung im Hauptsacheverfahren.

Ein Gericht erklärt die Zurückweisung dreier Asylsuchender an der Grenze für rechtswidrig und stellt die neue Linie der…

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