PfadnavigationHomePolitikDeutschlandStreit um Höcke-InterviewBen Berndt erhebt Klage gegen „Zentrum für politische Schönheit“Stand: 12:08 UhrLesedauer: 4 MinutenBen Berndt, Podcasthost von „Ungeskriptet“Quelle: ungeskriptet media GmbHDer Chef des „Zentrums für politische Schönheit“ wirft Ben Berndt nach seinem Höcke-Interview Beihilfe zur Verbreitung von gefährdenden Aussagen vor. Der Podcaster entgegnet, „aus wenigen Sekunden einen Generalangriff“ zu machen – und geht gerichtlich gegen den Leiter vor.YouTuber und Podcaster Ben Berndt hat vor dem Landgericht Hamburg eine negative Feststellungsklage gegen Philipp Ruch erhoben, Leiter des Zentrums für politische Schönheit. Das geht aus einer Pressemitteilung von Berndts Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel hervor, die WELT vorab vorlag.Berndt betreibt mit „Ungeskriptet“ einen der reichweitenstärksten deutschen Podcasts, allein bei YouTube folgen ihm rund eine Million Abonnenten.Auslöser ist eine anwaltliche Abmahnung, mit der Ruch die Entfernung einer Passage aus der Folge vom 29. April 2026 verlangte. In dem mehr als vierstündigen Gespräch hatte der thüringische AfD-Chef Björn Höcke über frühere Aktionen des „Zentrums für politische Schönheit“ gesprochen. Mehr als sechs Millionen Mal wurde das Video seit der Veröffentlichung aufgerufen.Lesen Sie auchHöcke sagte unter anderem, er habe Ruch in einer Rede erklärt: „Das was Sie mit mir gemacht haben, könnte ich mit Ihnen auch machen.“ Er habe die Möglichkeit, Ruchs Wohnung zu umstellen, ihn rund um die Uhr bewachen zu lassen und dessen Kindern „auf dem Schulweg, in Anführungszeichen, aufzulauern“. Er tue dies aber nicht, weil er nicht so werden wolle wie Ruch. Auf Berndts Nachfrage, wie er das umsetzen würde, antwortete Höcke, das sei „nur rein hypothetisch formuliert“.Höcke bezog sich mit seinen Äußerungen auf eine Aktion des Zentrums für politische Schönheit 2017. Die Aktivisten hatten in der Gemeinde Bornhagen auf einem Grundstück neben dem Wohnhaus Höckes ein Denkmal aufgestellt, das dem Berliner Holocaust-Mahnmal nachempfunden war – aus Protest gegen die Rede Höckes 2016 in Dresden, in der er das Mahnmal als „Denkmal der Schande“ bezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte danach gegen das Zentrum für politische Schönheit wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.Ruchs Kanzlei wertete Höckes Äußerungen als strafbar und führte in dem Schreiben ein gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, Bedrohung sowie versuchte Nötigung an. Berndt selbst mache sich durch die fortgesetzte Verbreitung wegen Beihilfe strafbar, sofern er die Passage nicht entferne, heißt es in dem Schreiben vom 29. Juni. Für den Fall, dass Berndt keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgäbe, drohte die Kanzlei mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln und der Einschaltung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen. Die Frist setzte sie auf Sonntag, den 5. Juli.Lesen Sie auchBerndt unterzeichnete die vorbereitete Unterlassungserklärung nicht, sondern geht nun seinerseits gerichtlich gegen Ruch vor. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Ruch die behaupteten Ansprüche nicht zustehen. „Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage, die strafrechtlichen Vorwürfe sind abwegig“, heißt es in der Pressemitteilung. „Herr Ruch macht aus wenigen Sekunden Interview einen Generalangriff“, wird Berndt in der Pressemitteilung zitiert. Das Ziel sei nicht Ehrschutz, sondern „die Einschüchterung eines unliebsamen Formats“.„Ungeskripted“ veröffentlicht Pressemitteilung zu „Einschüchterungsversuch“In einem gesonderten Statement teilte „Ungeskriptet“ mit: „Was hier als juristische Auseinandersetzung um wenige Sekunden Gespräch daherkommt, ist in Wahrheit ein Angriff auf ein Gesprächsformat, das gerade davon lebt, Menschen ungefiltert sprechen zu lassen.“ Die Abmahnung richte sich nicht nur gegen eine einzelne Passage, sondern gegen das Prinzip, auf dem das Format beruhe.„‚Ungeskriptet‘ wird sich gegen diesen Einschüchterungsversuch wehren.“ Wer Gespräche führe, mache sich die Aussagen seiner Gäste nicht automatisch zu eigen. Wer kontroverse Personen befrage, begehe keine Beihilfe zu deren Äußerungen.Für „Ungeskriptet“ gehe es in dem Verfahren um die Frage, „ob unabhängige Formate künftig noch kontroverse Gespräche führen können, ohne bei unliebsamen Inhalten mit Strafanzeigen, Medienaufsicht und Unterlassungsforderungen überzogen zu werden“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.Ben Berndt mit NRW-Medienaufsicht im KonfliktUnabhängig von dem Streit mit Ruch steht Berndt bereits mit der Landesanstalt für Medien NRW im Konflikt. Auslöser ist dasselbe Höcke-Interview. Lesen Sie auchDie Medienanstalt hatte Höckes Aussagen zur verbotenen SA-Parole „Alles für Deutschland“ beanstandet und angeregt, diese Stelle nachträglich einzuordnen. Zunächst bat sie Berndt um eine Stellungnahme. Es gehe nicht um die Zulässigkeit einer Meinung, sondern um journalistische Standards im Umgang mit solchen Äußerungen, sagte ein Sprecher der Behörde der Nachrichtenagentur dpa.Berndt kündigte jedoch an, die Folge nicht zu verändern, und wies zurück, dass sein Podcast journalistischen Sorgfaltspflichten unterliege. Er sehe sich nicht als Journalist, sondern als Gastgeber. „Ich habe keine Ahnung, was journalistische Standards sind“, sagte er der dpa. Sollte die Behörde eine Überarbeitung verlangen, werde er „sämtliche juristischen Möglichkeiten nutzen“. Im Zweifel gehe er bis zum Bundesgerichtshof, stellvertretend für andere Podcaster und YouTuber und im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit.Eine öffentliche Reaktion Ruchs auf die Feststellungsklage liegt bislang nicht vor. Das Landgericht Hamburg muss nun klären, ob die von Ruch geltend gemachten Ansprüche bestehen.