Ein Patient kostete 1,4 Millionen Franken: Kranke Georgier kommen in die Schweiz, um sich hier behandeln zu lassenEs sind teure Gäste: Jedes Jahr beantragen schwerkranke Georgier in der Schweiz Asyl, um medizinische Hilfe zu erhalten. Das kostet den Bund Millionen. Nun wollen Politiker Georgiern die Einreise erschweren.04.07.2026, 22.09 Uhr5 LeseminutenIm Universitätsspital Lausanne warteten zeitweise sieben Patienten aus Georgien auf eine Transplantation.KeystoneDer Knabe ist erst elf Jahre alt, doch in seinem Kopf wächst bereits ein gefährlicher Tumor. Seine linke Körperhälfte ist gelähmt. Er kommt in ein Kinderspital in der georgischen Hauptstadt Tbilissi, wo er im Februar 2023 operiert wird. Doch der Tumor verschwindet nicht ganz. Die Angst der Eltern um das Leben ihres Sohnes bleibt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Bekannte raten der Familie, den Sohn in der Schweiz behandeln zu lassen. So erzählen es die Eltern später den Schweizer Behörden. Die Familie fliegt deshalb im März 2023 in die Schweiz, wo sie noch am selben Tag um Asyl bittet. Während das Asylverfahren läuft, wird der Knabe in Spitälern im Kanton Aargau bestrahlt und einer Chemotherapie unterzogen. Sein Zustand bessert sich.Die Familie aus Georgien ist kein Einzelfall. Jedes Jahr reisen schwerkranke Menschen in die Schweiz, um hier ein Asylgesuch zu stellen. Sie leiden an Krebs, Tuberkulose oder schweren Infektionen. In der Regel haben sie keine Chancen auf Asyl. Doch sie suchen auch keinen Schutz, sondern medizinische Hilfe.Als Asylsuchende können sie diese in der Schweiz kostenlos erhalten. Denn Asylsuchende sind ab dem ersten Tag des Asylverfahrens krankenversichert. Können sie Prämie, Franchise und Selbstbehalt nicht selbst bezahlen, was meistens der Fall ist, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten. Wenn ein Asylsuchender aus der obligatorischen Krankenversicherung ausgeschlossen wird, finanziert der Bund die Behandlung.Das verursacht hohe Kosten, wie Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) jetzt zeigen. Das Staatssekretariat, das zum Departement von Bundesrat Beat Jans gehört, hat in den vergangenen Jahren systematisch Asylsuchende erfasst, für deren medizinische Behandlung es mehr als 10 000 Franken bezahlt hat.Dabei zeigt sich: Zwischen 2022 und 2025 verursachten 34 Asylsuchende Kosten von jeweils mehr als 10 000 Franken. Der Bund bezahlte für ihre Behandlung insgesamt 3 Millionen Franken, also durchschnittlich 90 000 Franken pro Person. Der extremste Fall ereignete sich im Jahr 2022, als die Migrationsbehörden für die Behandlung eines einzigen Patienten 1,4 Millionen Franken aufbringen mussten. Aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen wollen sie nicht sagen, woran die betroffene Person litt.In den Daten fällt noch etwas anderes auf: Alle 34 schwerkranken Asylsuchenden stammten aus Georgien. Warum ist das so?Geringes Vertrauen in georgische SpitälerEin Grund dürfte darin liegen, dass Georgier relativ einfach nach Europa reisen können. Sie dürfen sich bis zu drei Monate ohne Visum im Schengenraum bewegen – also auch in der Schweiz – und können leicht ein Asylgesuch einreichen. Doch dasselbe Privileg geniessen auch Bürger aus zahlreichen anderen Ländern.Ein weiterer Treiber des sogenannten Medizintourismus dürfte deshalb in Georgien selbst liegen. Das Vertrauen der Menschen in das Gesundheitssystem im Land ist gering, es bestehen grosse regionale Unterschiede zwischen Spitälern und Arztpraxen, und die Kosten, die die Patienten selbst übernehmen müssen, sind oft hoch.Zudem dürfte in Georgien längst bekannt sein, dass die medizinischen Behandlungen in der Schweiz gut und günstig sind. Ein Sprecher der Schweizer Migrationsbehörden sagte dazu einmal: «Offenbar hat sich in Georgien herumgesprochen, dass die Gesundheitsversorgung in der Schweiz sehr gut ist.»Eine, die sich schon länger am Medizintourismus aus Georgien stört, ist die Waadtländer FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro. Sie sagt: «Die georgischen Patienten missbrauchen unser System. Sie lassen sich als Asylsuchende kostenlos in den Spitälern behandeln, während die Schweizer Bevölkerung die Kosten mit ihren Steuern und Krankenkassenprämien berappt. Das kann nicht sein.»De Quattro hat deshalb kürzlich im Parlament einen Vorstoss eingereicht. Darin fordert sie den Bundesrat auf, bei der EU in Brüssel vorstellig zu werden und die Wiedereinführung der Visumspflicht für Georgier zu fordern. Im Frühling hatten die EU und die Schweiz bereits georgischen Diplomaten und Beamten die Visafreiheit aberkannt, weil das Land unter anderem zu hart gegen Demonstranten und Oppositionelle vorgegangen war.«Es muss jetzt endlich etwas passieren», sagt Jacqueline de Quattro. «Es ist kein Zufall, dass ausschliesslich georgische Patienten zu uns kommen. In den vergangenen Jahren hat sich in Georgien ein regelrechtes Netzwerk um diese Kranken etabliert.»Der Kanton Waadt ist besonders von dem Phänomen betroffen. Am Universitätsspital in Lausanne warteten zeitweise sieben Patienten aus Georgien auf eine Organtransplantation. Eine Herz- oder Lungentransplantation kostet dabei rasch zwischen 150 000 und 250 000 Franken.Kinderärztin warnte vor AusschaffungDoch nicht alle halten es für eine gute Idee, den Georgiern die Einreise in die Schweiz zu erschweren. Die Genfer Grüne-Nationalrätin Delphine Klopfenstein Broggini sagt, man könne die kostenintensiven Fälle durchaus kritisieren. Aber es handle sich um Einzelfälle. «Wir können doch nicht die gesamte georgische Bevölkerung dafür bestrafen. Dank der Visafreiheit können sich auch Familien, Kinder und Studenten frei in Europa bewegen.»Der Bundesrat hat seinen Ärger über die teuren georgischen Patienten bereits kundgetan. Der zuständige Asylminister Beat Jans sagte im vergangenen Jahr im Parlament, die Regierung sei gewillt, zu prüfen, mit welchen Massnahmen rein medizinisch begründete Asylgesuche künftig verhindert werden könnten. Doch bislang wurden die erwähnten Massnahmen nicht umgesetzt. Das Staatssekretariat für Migration weist zudem darauf hin, dass die Schweiz die allgemeine Visumpflicht für georgische Staatsangehörige nicht im Alleingang wieder einführen könne. Dafür brauche es einen entsprechenden Entscheid auf EU-Ebene.Der 11-jährige georgische Bub mit dem Hirntumor hat die Schweiz mittlerweile verlassen. Die Migrationsbehörden lehnten die Asylgesuche der Familie im Februar 2025 ab und ordneten deren Wegweisung an. Doch die Familie wehrte sich gegen die Ausschaffung. Zwar ging es dem Knaben nach den Therapien im Aargau deutlich besser, doch die Eltern hatten grosse Angst, dass der Tumor zurückkehren und der Knabe in Georgien nicht adäquat behandelt werden könnte.Auch die zuständige Kinderärztin warnte gemäss der «Aargauer Zeitung» vor einem «sehr hohen» Rückfallrisiko und den ungenügenden Behandlungsmöglichkeiten für krebskranke Kinder in Georgien. Eine Rückkehr stelle für den Knaben eine Gefährdung dar, die «medizinisch nicht vertretbar» sei.Die Schweizer Migrationsbehörden und das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen sahen dies anders. Sie hielten fest, dass sich der Knabe nach den Therapien in der Schweiz in einem guten Allgemeinzustand befinde und die notwendigen medizinischen Kontrollen auch in Tbilissi durchgeführt werden könnten. Die Familie musste die Schweiz deshalb im vergangenen Jahr verlassen. Wie es dem Knaben heute geht, ist unklar. Die Familie hat nicht auf eine Anfrage dieser Zeitung reagiert.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel
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