Crans-Montana: «Entweder werden die Opfer rasch in der Schweiz entschädigt. Oder es gibt bald noch mehr Verfahren in anderen Ländern»Der Anwalt Sébastien Fanti geht den Umweg über Frankreich, um für ein französisches Brandopfer acht Millionen Euro zu erhalten. Er denkt, dass Paris das Geld zahlen wird – und dann von der Schweiz zurückfordert.21.05.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenSébastien Fanti aus Sitten vertritt 27 Opfer der Brandkatastrophe. Er glaubt, dass eine Reihe von ausländischen Schadenersatzforderungen auf die Schweiz zukommen könnte.Jean-Christophe Bott / KeystoneHerr Fanti, Sie waren einer der ersten Anwälte, der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana im Walliser Strafverfahren vertritt. Doch jetzt fordern Sie auch vor einem Pariser Gericht Entschädigung für ein französisches Opfer. Warum?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Meine Klientin wurde zunächst in einem Spital in Zürich behandelt, nun liegt sie in einem französischen Spital. Im März gab es für französische Opfer und ihre Angehörigen ein Treffen in der französischen Botschaft in Bern. Dort stellten zwei Gesandte der Regierung die Opferhilfe Civi vor, die nach Ereignissen wie Terrorangriffen, Naturkatastrophen oder einem Grossbrand wie in Crans-Montana recht schnell Gelder auszahlen kann. Die Gesandten zeigten sich bereit, uns bei einem Gesuch an die Civi zu unterstützen. Die Schweiz ist viel zu langsam, deshalb gehen wir nun den Weg über Frankreich.Reichen die Zahlungen in der Schweiz für Ihre Klientin nicht aus?Sie hat 10 000 Franken Soforthilfe vom Kanton Wallis erhalten, auf die 50 000 Franken der Eidgenossenschaft warten wir noch. Aber ihr Schaden ist viel grösser angesichts ihrer schweren Verletzungen. Sie muss ihr ganzes Leben lang gepflegt werden. Wir sprechen von Millionenbeträgen.Ihre Klientin ist zu 58,5 Prozent verbrannt. Wie heisst das konkret?Sie hat ihre Ohren verloren, sie hat einen Teil ihrer Nase verloren, sie hat Finger verloren. Sie war eine Mumie, als sie in Zürich im Spital war, und sie ist es heute immer noch.Wie geht es ihr heute?Als ich sie besucht habe, dachte ich, ich werde ohnmächtig. Aber diese junge Frau, sie heisst Pauline, hat eine solche Energie, eine solche Kraft, dass ich dachte: Ich darf nicht zusammenbrechen. Natürlich wird ihr Leben nie wieder das alte werden. Sie braucht jetzt finanzielle Hilfe, nicht erst wenn die Verantwortlichen der Brandkatastrophe in ein paar Jahren rechtskräftig verurteilt werden.Genau deswegen will die Eidgenossenschaft einen runden Tisch einrichten, der Opfer vorher entschädigen soll.Ich vertrete 26 Opfer und ihre Angehörige. Aber ich habe keinerlei Information, was der Stand der Dinge zu diesem runden Tisch ist.Im Juni soll zur Vorbereitung ein drittes Arbeitstreffen stattfinden.Versetzen Sie sich in die Lage der Familie meiner schwer verletzten Klientin: Sie will ihrem Kind die bestmögliche Behandlung garantieren. Soll die Familie sich darauf verlassen, dass sich eventuell in der Schweiz etwas tut? Oder soll sie auf die bewährte Civi-Prozedur zurückgreifen?Sowohl das Wallis als auch die Eidgenossenschaft haben ausserordentliche Nothilfen veranlasst.Die Familie meiner Klientin hat kein Vertrauen mehr in die Schweizer Behörden, wegen simpler Dinge. Ein anderes Beispiel: Die Familie bat um Kostenerstattung eines Zugbillets und einer Hotelübernachtung in Sitten. Sie wollten das Angebot der Walliser Staatsanwaltschaft wahrnehmen, die Videoaufnahmen von der Brandkatastrophe zu sehen. Die Walliser Opferhilfe sagte die Kostenerstattung erst zu, dann ab. Wenn ich schon für 200 Franken solche Probleme habe, kann ich dann den Entschädigungsmechanismen der Schweiz vertrauen?Das klingt sehr hart.Die Schweiz hat leider weder die Kompetenzen, noch die Logistik oder die Ressourcen bereitgestellt für angemessene Entschädigungen. In Frankreich kann ich für meine Klientin mit höheren Summen rechnen.Wie viel Geld verlangen Sie dort?8,2 Millionen Euro. Das ist eine vorläufige Rechnung. Zwei Millionen Euro wollen wir als Anzahlung für dringende Kosten, den Rest für das restliche Leben meiner Klientin.Für welche Schäden konkret?Für die Verletzung ihrer körperlichen Integrität, für Berufsausfall, für vieles mehr. Die Rechnung hat ein Experte erstellt.Wie wahrscheinlich ist es, dass Frankreich Ihrer Klientin Geld auszahlt?Sehr wahrscheinlich, das tut Frankreich ja seit Jahren zum Beispiel nach Terroranschlägen. Nur dass diesmal Frankreich das Geld von der Schweiz zurückfordern wird.Solche Rückforderungen im Ausland sieht die französische Prozedur explizit vor.Frankreich wird die Gemeinde und den Kanton Wallis in Haftung nehmen, da bin ich mir sicher. Und dann dürfte die Sache eine diplomatische Angelegenheit zwischen den beiden Staaten werden.Bisher ist Frankreich im Gegensatz zu Italien sehr zurückhaltend gegenüber der Schweiz aufgetreten.Das könnte sich ändern. In Frankreich neigt sich die Geduld mit der Schweiz auch dem Ende zu.Wissen Sie von weiteren Familien, die Schadenersatz in Frankreich bekommen wollen?Manche Familien in Frankreich und in anderen Ländern stellen sich Fragen. In der Schweiz hat man immer noch nicht verstanden, dass man Leute mit solch dringenden Problemen nicht hinhalten kann. Bei uns läuft es viel zu bürokratisch. Entweder werden die Opfer rasch in der Schweiz entschädigt. Oder es gibt bald noch mehr Verfahren in anderen Ländern.Passend zum Artikel