Vor der Sommerpause hat sich die Koalition nun also auf ein weiteres Reformpaket geeinigt. In neun Punkten geht es konkret um den Arbeitsmarkt – und vor allem zwei davon wirken auf den ersten Blick nachteilig für Beschäftigte. Besonders für Berufseinsteiger: Sachgrundlose Befristungen sollen bis zu 48 anstatt bisher 24 Monaten möglich sein – und bis zu sechsmal verlängert werden dürfen. Bislang war das verboten, damit Firmen ihre Angestellten nicht bloß mit Kettenverträgen beschäftigen. Die neuen Regeln würden zunächst befristet gelten, bis Ende 2030.
Neue Beschlüsse für Arbeitsverträge: Wer einen Job will, muss jetzt maximal flexibel sein
Die Regierung hat Maßnahmen verkündet, mit denen Arbeitgeber schneller Mitarbeitende loswerden können. Das kann aber für Jobsuchende auch Vorteile haben.











