Vor der Sommerpause hat sich die Koalition nun also auf ein weiteres Reformpaket geeinigt. In neun Punkten geht es konkret um den Arbeitsmarkt – und vor allem zwei davon wirken auf den ersten Blick nachteilig für Beschäftigte. Besonders für Berufseinsteiger: Sachgrundlose Befristungen sollen bis zu 48 anstatt bisher 24 Monaten möglich sein – und bis zu sechsmal verlängert werden dürfen. Bislang war das verboten, damit Firmen ihre Angestellten nicht bloß mit Kettenverträgen beschäftigen. Die neuen Regeln würden zunächst befristet gelten, bis Ende 2030.