Uwe Boll hatte es bisweilen schwer als Regisseur. Das liegt daran, dass seine Filme als ideologisch, rassistisch und alles in allem schlecht bewertet werden. Wenngleich einzelne seiner stilistischen Elemente interessant sind, zum Beispiel die Dynamik seiner ungehaltenen Action-Sequenzen, sind sie inhaltlich kontrovers. Nun hat er einen neuen Film herausgebracht, den Rächerfilm – wie Boll ihn selbst bezeichnet – „Citizen Vigilante“ mit Armie Hammer. Boll bezeichnet den Film als „dunkel und gewalttätig“, es werden zur Genüge Messerangriffe und Vergewaltigungen gezeigt.Er wolle damit die „gesellschaftliche Landschaft in Europa“ abbilden. Hammer spielt einen US-Geschäftsmann namens Sanders, der gewalttätige Kriminelle ins Visier nimmt und tötet. Für den gefallenen Schauspieler ist das sein erstes großes Rollenangebot seit 2021, da Kannibalismusvorwürfe gegen ihn bestehen. Nun spielt er in einem Film von einem der „schlechtesten Regisseure der Welt“.Die FSK beurteilt die mögliche Wirkung auf Kinder und JugendlicheAufsehen erregte „Citizen Vigilante“, weil er in Deutschland keine Freigabe der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) erhielt und deswegen nicht gespielt und gezeigt werden darf. Da der Kinostart ausblieb, veröffentlichte Boll seinen Film auf X. Elon Musk seinerseits erlaubte es, den Streifen auf der Plattform zu zeigen, und stellte ihn vier Tage zum Streaming bereit. Dort wurde er teilweise kontrovers, oft zustimmend, in jedem Fall zigfach geteilt und kommentiert. X wurde dadurch zu einer Art Streamingportal, da der Film dort in voller Länge zur Verfügung stand. Für ein gewaltiges Echo sorgte insbesondere eine Szene des Films, in der eine syrische Familie durch den Protagonisten getötet wird.Die FSK vertritt den gesetzlichen Jugendschutz im Bereich filmischer Inhalte und ist im Auftrag der obersten Landesjugendbehörden auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) für die Altersfreigabe von filmischen Inhalten zuständig. „Das antragstellende Unternehmen kann von seinem Recht auf Widerspruch, bzw. Berufung, bzw. Appellation Gebrauch machen“, erklärt Peter Kaun von der FSK. Demnach ist das Prüfverfahren um den Film formal noch nicht abgeschlossen, wenngleich Bolls juristischer Einspruch bislang erfolglos blieb.Ohne FSK-Freigabe darf ein Film nicht aufgeführt werdenBoll beschrieb die fehlende Freigabe als politisch motiviert und bewusst gefällt. Die FSK widerspricht. Ihre plurale Zusammensetzung und die Unabhängigkeit der Prüfverfahren gewährleisteten, dass allein das Jugendschutzgesetz den Ausschlag gebe, ohne wirtschaftlichen oder politischen Einfluss. Merkmale von filmischen Protagonisten, wie etwa Hautfarbe, Geschlecht, Religion oder sexuelle Orientierung, seien außer im Kontext von Diskriminierung nicht relevant für Freigabeentscheidungen, erklärt Kaun.Die Entscheidungen der FSK werden auf Antrag in pluralen und unabhängigen Prüfverfahren getroffen. Die Prüfer kommen unter anderem aus der Jugendbildung, der Pädagogik, der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Psychologie. Das Gesetz gibt vor, dass filmische Inhalte „nicht für Kinder und Jugendliche freigegeben werden, wenn sie für Kinder und Jugendliche in der jeweiligen Altersstufe entwicklungsbeeinträchtigend sind“ oder „die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (...) gefährden“ (§ 10a, 14 Abs. 1 JuSchG).Ohne FSK-Freigabe sind öffentliche Aufführungen und der reguläre Verkauf des Films nicht möglich. Wenn ein Film „kein Kennzeichen“ erhält, liegt das zum Beispiel daran, dass er ein Maß an Gewaltdarstellungen aufweist, das als jugendgefährdend einzustufen ist. Solche Filme dürfen nach dem Jugendschutzgesetz nicht gekennzeichnet werden und können durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert werden. Musk teilte den Film trotzdem und stellt sich damit über die regulierenden Instanzen.