PfadnavigationHomePolitikDeutschlandVerbotsdebatte„Da hilft nur der harte Schlagstock-Einsatz“ – so begründen die Gutachter ihre Einschätzung zur AfDStand: 13:29 UhrLesedauer: 6 MinutenDemonstranten fordern die Prüfung eines AfD-VerbotsQuelle: Stefan Puchner/dpaDie AfD missachtet systematisch die Menschenwürde und gefährdet die demokratische Grundordnung – so lautet der Befund eines neuen Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Tausende Belege sollen das stützen. Doch was genau steht in dem Dokument?Die Rufe nach einem AfD-Verbotsverfahren sind seit Donnerstag wieder lauter geworden. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sprach sich dafür aus, ebenso verschiedene Bundestagsabgeordnete. Auch Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte die Notwendigkeit juristischer Schritte gegen die AfD. Auslöser ist ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit dem Ergebnis, dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht hohe Erfolgschancen hätte.Auf 3060 Seiten argumentieren die Juristen, dass die Partei „nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger“ darauf aus sei, „die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, indem sie das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie systematisch missachtet“. Doch wie begründen die Gutachter diese Einschätzung konkret?Lesen Sie auchMehr als 2500 Belege hat der private Verein nach eigenen Angaben ausgewertet. Daraus ergebe sich, dass das politische Konzept der AfD auf „Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung“ von Ausländern, Deutschen mit Migrationshintergrund und Muslimen ausgerichtet sei. So wolle die Partei ausschließlich Musliminnen mit einem Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen vom öffentlichen Leben ausschließen sowie den Islam durch „Minarettbau-, Muezzinruf- und teilweise Moscheebauverbote“ zurückdrängen. Das verletze „Muslim*innen in ihrer Menschenwürde in der Ausprägung der elementaren Rechtsgleichheit.“ Zudem fordere die AfD die Ausbürgerung straffälliger Deutscher mit Migrationshintergrund sowie eine finanzielle Förderung ausschließlich für bestimmte deutsche Kinder. Das sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und verletze die betroffenen Menschen in ihrer „elementaren Rechtsgleichheit“. Auch sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die AfD Schutzsuchende in Staaten abschieben würde, in denen ihnen Folter drohe.Durch diese Punkte greife die AfD die Menschenwürde systematisch an und schaffe privilegierte und weniger privilegierte Klassen – privilegiert seien dabei vor allem ethnisch Deutsche, während Eingebürgerte, Doppelstaatler oder Migranten ausgegrenzt würden. Lesen Sie auchIn einigen Bereichen sehen die Juristen jedoch keine ausreichende Beweislage für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung. So weise die Partei zwar durch die Forderung aus Sachsen-Anhalt, schulische Inklusion abschaffen zu wollen, behindertenfeindliche Tendenzen auf. Doch es fehle an „rechtlicher Konkretisierung“, um von einer behindertenfeindlichen Überzeugung auszugehen. Lesen Sie auchAuch lasse sich trotz Anhaltspunkten nicht nachweisen, dass die Partei ein Remigrationskonzept mit „Auswanderungsdruck“, wie es der Rechtsextremist Martin Sellner befürwortet, umsetzen wolle. Auch der Wille nach einer Abschaffung des demokratischen Parlamentarismus oder eine „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ seien nicht nachweisbar.Doch das ändere nichts am Gesamtergebnis: Die Partei sei verfassungswidrig. Im Gegensatz zur Partei Die Heimat (früher: NPD) ergebe sich das nicht aus einem einzelnen Parteiprogramm, sondern erst durch die Auswertung mehrerer Wahlprogramme, parlamentarischer Anträge im Bundes- oder in Landtagen sowie verschiedener Äußerungen der Parteifunktionäre. Im Anhang listet die GFF jene Aussagen von AfD-Politikern auf, die nach ihrer Einschätzung nicht mit der Menschenwürde zu vereinbaren sind. Einige Beispiele:Die Bundestagsabgeordnete Christina Baum schrieb im Mai vergangenen Jahres auf Telegram über Martin Sellner: „Mögen seine Worte ein immer größer werdendes Publikum erreichen, denn es geht um nicht Weniger [sic] als das Überleben der indigenen Völker Europas. Sie, die Migranten aus aller Herren Länder, insbesondere jedoch aus den muslimischen, – oder wir !! Es liegt in unserer Hand.“Der Bundestagsabgeordnete Christoph Grimm schrieb auf Social Media: „Sie kommen aus der Wüste und wollen Deutschland jetzt in eine kulturelle Wüste verwandeln. Dann geht doch wieder zurück!“Alice Weidel sagte 2018: „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“Martin Hess, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, sagte 2020, es helfe nur hartes Durchgreifen bei Migranten aus zweiter und dritter Generation, die kriminell würden. Er erklärte: „Damit es jeder versteht, will ich es einfacher formulieren, bei solchen Tätern hilft keine Prävention, da hilft keine Deeskalation, da hilft nur der harte Schlagstock-Einsatz.“ Verschiedene AfD-Politiker beschrieben in sozialen Medien kriminelle Migranten als „Messermänner“ und „Bestien“.Die Bundestagsabgeordnete Carolin Bachmann schrieb 2025 mit Verweis auf zwei Meldungen von Messerangriffen auf Telegram: „Ich kann diese Scheiße nicht mehr sehen! Es gibt nur eine Lösung und die lautet „Raus mit diesem Pack“! Es sind keine Schutzbedürftigen, es sind Barbaren! Und kommt mir nicht mit Einzelfällen oder das sind nur Ausnahmen. Wo sind den [sic] deren Landsmänner, die sich dagegen stellen [sic]? Richtig, die gibt es nicht.“Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Stadtrat von Dillingen, Andreas Bausch, schrieb Anfang des Jahres über die Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau, bei dem der Täter 2020 neun Menschen erschoss, auf Facebook: „Ein paar Schmarotzer weniger, wen interessierts, wer gedenkt den deutschen Opfern [sic] die durch unsere Fachkräfte ermordet wurden?????????“Der Bundestagsabgeordnete Thomas Dietz schrieb 2021 auf Facebook zu humanitären Appellen der früheren EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann, die sich zur Lage an der polnisch-belarussischen Grenze geäußert hatte: „Frau Käßmann weiß, dass in der ersten Etappe Frauen und Kinder vorgeschickt werden. Mit ihnen produzieren Menschenhändlerbanden die Bilder, die man zur Grenzöffnung braucht, damit muslimische Migrantenarmeen in Deutschland einmarschieren können.“Jurist warntDie Reaktionen auf das Gutachten fallen unterschiedlich aus. Neben zahlreichen Politikern, die in der Auswertung eine Bestätigung für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren sehen, warnen andere. Der Medienrechtler Carsten Brennecke, der eigenen Angaben zufolge Mitglied bei den Grünen ist, schrieb auf X: „Die GFF ist keine staatliche Stelle, sondern eine zivilgesellschaftliche Organisation, die ein AfD-Verbot aktiv anstrebt. Ein Gutachten von einem Akteur mit erklärtem politischen Interesse am Ergebnis ist kein Ersatz für eine unabhängige, ergebnisoffene Prüfung. Wer in eigener Sache urteilt, ist kein unparteilicher Schiedsrichter.“Profitiert vom Gutachten hat offenbar eine Petition zur Prüfung eines AfD-Verbots. Wie die Kampagnenplattform „innn.it“ am Freitag mitteilte, seien Zehntausende neue Unterschriften hinzugekommen. Die Petition zähle nun 1,3 Millionen Unterschriften und gehöre damit zu den größten zivilgesellschaftlichen Mobilisierungen in der Geschichte der Bundesrepublik.Die „Zeit“ schrieb, dass das Gutachten „keine letzte Gewissheit“ über die Verfassungswidrigkeit der AfD schaffe. „Offen bleibt die wichtige Frage, inwieweit extremistische Äußerungen Einzelner der Gesamtpartei zurechenbar sind. Wie die unzähligen Belege einzuordnen sind, das ist keine mathematische Operation, sondern eine komplexe Wertungsfrage.“ Am Ende könnte nur das Verfassungsgericht entscheiden – doch das müsse dazu angerufen werden. Lesen Sie auchDer „Tagesspiegel“ kommentierte, dass der Regierungskoalition der politische Wille fehle, um ein Verbotsverfahren in Karlsruhe anzustrengen. Es bestehe größtenteils Konsens darüber, dass solch ein Verfahren der AfD eher nütze als schade. Dana-Sophia Valentiner vom Vorstand der Gesellschaft für Freiheitsrechte sagte am Donnerstag, ihr Verein positioniere sich nicht zu einem möglichen Verbotsverfahren. Gleichzeitig stellt die Organisation auf ihrer Website allerdings ein Kontaktformular bereit, mit dem mit wenigen Klicks jeder das Gutachten an seinen jeweiligen Bundestagsabgeordneten versenden kann. Dass die Organisation einerseits Neutralität betont, andererseits aber solch ein Kontaktformular bereitstellt, könnte bei manchem Beobachter Fragen aufwerfen.
AfD: „Da hilft nur der harte Schlagstock-Einsatz“ – Das steht in dem neuen Gutachten zur Partei - WELT
Die AfD missachtet systematisch die Menschenwürde und gefährdet die demokratische Grundordnung – so lautet der Befund eines neuen Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Tausende Belege sollen das stützen. Doch was genau steht in dem Dokument?













