Der andere BlickViel Pose, wenig dahinter: Das neue AfD-Gutachten verwischt die Grenze zwischen verfassungswidrigen Ansichten und MeinungskampfDie Gesellschaft für Freiheitsrechte hat umfangreiches Material gegen die AfD gesammelt. Angeblich soll es ein Verbot der Partei rechtfertigen. Doch das Gegenteil ist der Fall.01.07.2026, 18.06 Uhr3 LeseminutenDemonstranten fordern Ende Juni ein Verbot der AfD in BerlinAbdelrahman Alkahlout / ImagoSie lesen einen Auszug aus dem Newsletter «Der andere Blick am Abend», heute von Sebastian Lange, Redaktor der NZZ Deutschland. Abonnieren Sie den Newsletter kostenlos. Nicht in Deutschland wohnhaft? Hier profitierenOptimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Debatte über ein Verbot der AfD ist um ein Kapitel reicher: Eine Nichtregierungsorganisation, die deutsche Gesellschaft für Freiheitsrechte, hat ein Gutachten vorgelegt, das die Verfassungswidrigkeit der Partei belegen soll. Dieses schaffe «Klarheit für Politik und Gesellschaft», schreibt die Organisation auf ihrer Website. Klarheit war genau das, was in der endlosen Debatte um einen Verbotsantrag fehlte. Dann kann es also jetzt losgehen mit dem Verbotsverfahren?So sehen es jedenfalls Befürworter eines AfD-Verbots wie zum Beispiel Georg Maier, der sozialdemokratische Innenminister von Thüringen. Spätestens jetzt sei «der Zeitpunkt gekommen», konkrete Schritte einzuleiten, kommentierte er das Gutachten gegenüber dem «Handelsblatt». Es fragt sich nur, ob es wirklich mehr Klarheit bringt.Im Gegenteil. Es hat eine entscheidende Schwäche, die in der Verbotsdebatte kontraproduktiv wirkt: Das 1500-Seiten-Werk liefert vor allem Masse, aber keinen schlagenden Beweis für Umsturzpläne der Partei.Ein seltsam dünnes GutachtenDas Grundgesetz verlangt als entscheidendes Kriterium für das Verbot einer Partei, dass diese «darauf ausgeht», die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Gemeint ist ein planvolles, auf Machterlangung gerichtetes Vorgehen der Gesamtpartei.Auf ein solches schliessen die Autoren eher anhand von Indizien wie politischen Äusserungen von AfD-Politikern – und genau das war schon die Schwäche des AfD-Gutachtens, anhand dessen das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als «gesichert rechtsextremistisch» eingestuft hatte. Diese Einstufung hatte das Verwaltungsgericht Köln Anfang des Jahres deshalb vorerst untersagt.Die neue Analyse bleibt in vielen Punkten seltsam dünn und legt selbst die Axt an die Argumente, die einen Verbotsantrag am ehesten tragen würden: Sie räumt ein, die Partei weise keine nachweisbare Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf, und eine Absicht, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen, sei nicht belegbar. Auch sei nicht nachweisbar, dass die AfD ein verfassungswidriges Konzept der «Remigration» verfolge, das Deutsche mit Migrationshintergrund zu Bürgern zweiter Klasse machen würde.Eine gefühlige ArgumentationStattdessen konstruiert das Gutachten das Beispiel einer fiktiven kopftuchtragenden Doppelstaatlerin, deren Leben durch die Umsetzung diverser politischer Forderungen aus der Partei erheblich erschwert würde. Das mag Mitgefühl wecken, ersetzt aber keine Argumente. Für die Ernsthaftigkeit des Vorwurfs nimmt sich dieser Ansatz fast schon unernst aus.Ohnehin geht das Dokument von Prämissen aus, die eher politische sind und keine verfassungsrechtlichen. Es führt die feindselige Haltung der AfD gegenüber dem öffentlichrechtlichen Rundfunk als Argument für deren Verfassungswidrigkeit an. Keine Öffentlich-Rechtlichen, keine Demokratie? Das Grundgesetz stellt eine solche Gleichung nicht auf. Und diese Vorstellung trägt massgeblich dazu bei, dass ARD und ZDF sich über Kritik häufig erhaben fühlen.Eher gefühlig als juristisch argumentieren die Autoren denn auch, wenn sie «Angriffe auf die Zivilgesellschaft» durch die AfD konstatieren. Solche sehen sie etwa in der Kritik der Parteichefin Alice Weidel an der Förderung linker NGO oder in der ausgiebigen Nutzung des Instruments der kleinen Anfrage in Parlamenten, eines legitimen Kontrollinstruments der Opposition gegenüber der Regierung.Die Macher haben ihr Versprechen nicht eingelöstDass aus der Partei viel Menschenverachtendes zu vernehmen ist, belegt die Materialsammlung gut – aber das war bekannt. Der behauptete Nachweis der Verfassungswidrigkeit überzeugt nicht. Daher liefert die Nichtregierungsorganisation eher Argumente für diejenigen, die einen Verbotsantrag ablehnen und die AfD stattdessen politisch bekämpfen wollen.Die Pose, mit der die Macher des Gutachtens auftraten, war triumphal. Nach dem Motto: Nun haben wir die AfD. Doch haben sie dieses Versprechen überhaupt nicht eingelöst. Sie verwischen die Grenze zwischen wahrhaft verfassungswidrigen und diskussionswürdigen politischen Ansichten. Das schwächt den Kampf für die Demokratie.Passend zum Artikel