PfadnavigationHomePolitikDeutschlandGesellschaft für FreiheitsrechteLeiter von NGO kritisiert AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes als „rechtlich unvollständig“Stand: 03:54 UhrLesedauer: 3 MinutenJurist Bijan Moini leitet das Team der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)Quelle: TOBIAS SCHWARZ/AFPLaut dem Leiter des Teams der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz „nur auf die Muslimfeindlichkeit und das ethnisch-kulturelle Volksverständnis“ der AfD gestützt. Die „Unterdrückung politischer Gegner“ sei hingegen nicht adressiert worden.Bijan Moini, Leiter des Teams der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das ein Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD vorgelegt hat, kritisiert das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Behörde hatte vor gut einem Jahr ebenfalls ein Gutachten ausgearbeitet, mit dem belegt werden sollte, dass die AfD-Bundespartei „gesichert rechtsextrem“ ist. Beim Verwaltungsgericht Köln ist der Verfassungsschutz aber vorläufig gescheitert.Im Interview mit dem „Spiegel“ sagte Moini, das Amt habe sich „eigentlich nur auf zwei Aspekte gestützt: die Muslimfeindlichkeit und das ethnisch-kulturelle Volksverständnis“. Die von der GFF mit ins Zentrum ihrer Untersuchung gestellte „Unterdrückung politischer Gegner habe das Verfassungsschutz-Gutachten ‚gar nicht adressiert‘“, sagte der Jurist. Auch die völkische Ausrichtung der AfD habe das Amt „nur auf der Ideologie-Ebene“ untersucht, aber nicht, was die Partei „in der Migrationspolitik oder im Umgang mit den von ihr sogenannten Passdeutschen vorhat“. Zudem habe der Verfassungsschutz keine Parlamentsvorgänge einbezogen und auch nicht alles vollständig juristisch gewürdigt, sagte Moini. Lesen Sie auchIm Verfassungsschutz-Gutachten sei manches „sicher dem etwas anderen Auftrag geschuldet, aber es war rechtlich unvollständig“. Im Gutachten der GFF ergebe sich „ein viel vollständigeres Bild“, sagte der Jurist.Die Arbeit an dem Gutachten habe seinen Blick auf die AfD nochmals geändert, so Moini: „Meine Sorge um unsere Demokratie ist auf jeden Fall gestiegen.“ Bei der rechtlichen Bewertung, dass die AfD verfassungswidrig ist, sei sich sein Team „nach sehr intensiver Prüfung sicher“. AfD müsste sich laut Moini „von vielen Funktionären trennen“Gefragt, was er der AfD als Anwalt raten würde, damit die Partei unter die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit komme, sagte Moini, das würde „sehr schwierig“. Dazu würde gehören, dass das Personal nicht einfach weitermacht: „Sie müsste sich von relativ vielen Funktionärinnen und Funktionären trennen. Mit einzelnen Rücktritten wäre es nicht getan.“Lesen Sie auchDie Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist ein 2015 gegründeter gemeinnütziger Verein zur Durchsetzung und Förderung von Grund- und Menschenrechten. Er bedient sich dabei insbesondere strategischer Klagen mit Musterklägern. Das Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD wurde nach Angaben des Vereins ausschließlich aus privaten Spenden finanziert.Lesen Sie auchDas von der NGO verfasste Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Die acht Autoren, darunter vier Juristen, eine Sozialwissenschaftlerin, ein Ethnologe und ein Datenanalyst, begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.saha
AfD: Leiter von NGO kritisiert Gutachten des Verfassungsschutzes als „rechtlich unvollständig“ - WELT
Laut dem Leiter des Teams der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz „nur auf die Muslimfeindlichkeit und das ethnisch-kulturelle Volksverständnis“ der AfD gestützt. Die „Unterdrückung politischer Gegner“ sei hingegen nicht adressiert worden.














