Laut dem Leiter des Teams der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz „nur auf die Muslimfeindlichkeit und das ethnisch-kulturelle Volksverständnis“ der AfD gestützt. Die „Unterdrückung politischer Gegner“ sei hingegen nicht adressiert worden.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat untersucht, wie gefährlich die AfD ist. Ihr Befund: Die Partei sei verfassungswidrig – und könnte verboten werden.

Seit Langem wird darüber diskutiert, ob die AfD verboten werden könnte. Acht Juristen und weitere Wissenschaftler haben nun in einem Gutachten die Rahmenbedingungen für ein…