PfadnavigationHomePolitikDeutschlandGesellschaft für FreiheitsrechteGutachten von NGO stuft AfD als verfassungswidrig ein – Bas fordert juristische SchritteStand: 10:42 UhrLesedauer: 5 MinutenBijan Moini und Dana-Sophia Valentiner von der Gesellschaft für FreiheitsrechteQuelle: picture alliance/photothek.de/Florian GaertnerSeit Langem wird darüber diskutiert, ob die AfD verboten werden könnte. Acht Juristen und weitere Wissenschaftler haben nun in einem Gutachten die Rahmenbedingungen für ein Verbotsverfahren abgesteckt. Das facht die Debatte erneut an.Die AfD erfüllt einem Gutachten zufolge mehrere Kriterien der Verfassungswidrigkeit. Sie verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde, heißt es in der Ausarbeitung der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Der Verein will zwar keine Empfehlung bezüglich eines Verbotsverfahrens aussprechen, hält es aber für wahrscheinlich, dass ein solcher Schritt Erfolg hätte. Das juristische Gutachten komme zu dem „eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist“, sagte Bijan Moini von der GFF in Berlin. Ein AfD-Verbotsantrag hätte deshalb „nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg“. Unter Moinis Leitung hatte ein achtköpfiges Team von vier Juristen, einer Sozialwissenschaftlerin, einem Ethnologen und einem Datenanalyst innerhalb von 13 Monaten die 1500-seitige Analyse erstellt.Diese gehe davon aus, dass die AfD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ziele, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen“, hieß es weiter. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Die SPD ist für ein Verbotsverfahren, in der Union herrschen Zweifel.Lesen Sie auchIn dem Gutachten, das laut GFF mit privaten Spenden finanziert wurde, heißt es: „Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, existiert nicht mehr.“ Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar. Lesen Sie auchParteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings nicht gegen Parteimitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen besonders hervorträten. Die GFF zählt hierzu unter anderem die Parteivorsitzende Alice Weidel, den Europaparlamentarier Maximilian Krah sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.„Politisch motivierte Strafverfolgung“ zählt laut Gutachten zu den Zielen der AfDAuch die Unvereinbarkeitsliste der Partei, auf der mehrere extremistische Organisationen stehen, dient nach Einschätzung der Experten nicht einer konsequenten Abgrenzung. Vielmehr unterscheide die Parteiführung hier bewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was faktische Kooperation mit dem extrem rechten Vorfeld ermögliche, während formal Distanz gewahrt bleibe. Äußerungen mehrerer AfD-Politiker etwa gegen Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigten, dass „politisch motivierte Strafverfolgung“ zu den Zielen der Partei zähle.Lesen Sie auchDas Politikkonzept der AfD sei auf die „Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung“ von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet, heißt es in einer Zusammenfassung des Gutachtens.„Bislang gab es keine belastbare Antwort auf die Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und damit verboten werden könnte“, fügte der Projektleiter des Gutachtens hinzu. Dieses schaffe „nun endlich Klarheit für Politik und Gesellschaft“.Mehr als 30.000 Belege aus öffentlichen Quellen ausgewertetFür die 1500 Seiten lange Analyse wurden mehr als 30.000 Belege ausschließlich aus öffentlichen Quellen ausgewertet. Dazu gehörten nach eigenen Angaben etwa Partei- und Wahlprogramme, parlamentarische Initiativen, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts. Das Gutachten wurde nach Angaben der GFF vom Staatsrechtler Christoph Möllers und von der Staatsrechtlerin Sophie Schönberger überprüft.Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Debatte über Verbotsverfahren erneut angefachtSPD-Co-Chefin Bärbel Bas sprach sich am Donnerstag für juristische Schritte aus. „Wenn unsere Demokratie bedroht ist, sind alle Demokraten verpflichtet zu handeln. Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie“, teilte sie mit. „Ich erwarte, dass sich die Sicherheitsbehörden mit diesen neuen Belegen eingehend auseinandersetzen“, sagte SPD-Co-Chef Lars Klingbeil. Er nehme das Gutachten sehr ernst. „Eine wehrhafte Demokratie muss immer bereit sein, Schritte zu gehen, um sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren.“ Grüne drängen auf VerbotsverfahrenDie Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.„Die immer krassere Radikalisierung der AfD und ihre unverhohlene Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind nicht zu übersehen“, teilte Haßelmann mit. „Wir müssen jetzt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie unter Beweis stellen und ihrer Zersetzung mit der notwendigen rechtsstaatlichen Entschlossenheit entgegenwirken.“Und Dröge betonte: „Ein Parteiverbot ist zu Recht mit hohen Hürden in der Verfassung versehen. Aber im Fall der AfD ist es jetzt notwendig, ein Verbotsverfahren endlich auf den Weg zu bringen.“Auch Politiker anderer Parteien fordern, dass die AfD auf ihre Verfassungswidrigkeit geprüft wird. „Wir haben allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen“, sagt die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker dem „Spiegel“. Dies sei auch für die Bürger gut, die „einzelne Positionen der AfD teilen oder diese bei Wahlen unterstützen“, sie müssten wissen, worauf sie sich mit einer Unterstützung dieser Partei einlassen. Neben der CDU-Abgeordneten sprechen sich auch Carmen Wegge von der SPD, Till Steffen von den Grünen, Clara Bünger von der Linken und Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) gegenüber dem „Spiegel“ für ein AfD-Verbotsverfahren aus. dpa/AFP/epd/säd/jm/krott/ll
Juristisches Gutachten von NGO sieht AfD als verfassungswidrig – Bas fordert juristische Schritte - WELT
Seit Langem wird darüber diskutiert, ob die AfD verboten werden könnte. Acht Juristen und weitere Wissenschaftler haben nun in einem Gutachten die Rahmenbedingungen für ein Verbotsverfahren abgesteckt. Das facht die Debatte erneut an.













