Wer nicht ins Militär geht, soll künftig zum KatastrophenschutzDie Sicherheitsarchitektur der Schweiz steht vor einer Neuordnung. Zivilschutz und Zivildienst sollen zum Katastrophenschutz fusioniert und stärker auf bewaffnete Konflikte ausgerichtet werden. Das letzte Wort hat das Volk.24.06.2026, 17.58 Uhr3 LeseminutenKein Ausweichen möglich: Wer dienstpflichtig ist, wird künftig entweder in der Armee oder im neuen Katastrophenschutz eingeteilt.Alessandro della Valle / KeystoneEs ist eine zentrale Streitfragen der Sicherheitspolitik: Wie sollen Armee und Bevölkerungsschutz der Zukunft aussehen? Am Mittwoch hat der Bundesrat erste Eckwerte beschlossen. Die markanteste Neuerung ist die Schaffung eines Katastrophenschutzes und die Einführung der Sicherheitsdienstpflicht. Dazu sollen der Zivilschutz und der Zivildienst fusioniert werden.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die neue Sicherheitsdienstpflicht bedeutet nichts anderes als eine Vereinfachung der Dienstpflicht: Wer dienstpflichtig ist, wird künftig entweder in der Armee oder im neuen Katastrophenschutz eingeteilt. Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, soll zwar weiterhin zivilen Ersatzdienst leisten können – allerdings nur noch im Katastrophenschutz. Dieser soll deshalb auch in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Umwelt zum Einsatz kommen und damit jene Aufgaben übernehmen, die heute der Zivildienst hat.Der Bundesrat wollte mit der Neuordnung zuwarten, bis weitere Berichte vorliegen. Vor einem Jahr verlor aber das Parlaments die Geduld und beschloss den Umbau. Dies auch angesichts der absehbaren Lücken: Der Armee droht laut Berechnungen des Bundes bis 2029 ein Rückgang auf 125 000 Angehörige; 15 000 weniger als der gesetzlich vorgesehene Bestand von 140 000. Der Zivilschutz verfügt heute über 57 000 Angehörige; nötig wären 72 000.Unter dem Strich soll der Katastrophenschutz nicht nur die Summe der bisherigen Organisationen sein, sondern effizienter und grösser. Die Organisation soll stärker auf bewaffnete Konflikte ausgerichtet werden und seine Fähigkeiten zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen verbessern, schreibt der Bundesrat.Unklare Zuständigkeiten«Wir sind sehr froh, dass das Parlament hier entschieden hat», sagt Alexander Krethlow, Generalsekretär der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr. Bund und Kantone arbeiteten seit 14 Jahren an der Neuordnung des Dienstpflichtsystems, bis heute ergebnislos. Der Vorschlag des Bundesrats sei deshalb überfällig. «Die Sicherheitslage entwickelt sich rasant. Wir bewegen uns aber immer noch zu langsam.»Zudem seien noch einige wichtige Punkte unklar, sagt Krethlow. So habe der Bundesrat bis jetzt nicht geklärt, wie die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen genau aufgeteilt sind. Einen Knackpunkt sieht Krethlow in der Finanzierung der Infrastruktur für den Katastrophenschutz.Zuständig für die neue Organisation sollen zwar grundsätzlich die Kantone sein. Der Bund aber soll in Friedenszeiten die Grund- und Kaderausbildung sowie die Materialbeschaffung übernehmen. Dafür sollen die Kantone die Wiederholungskurse und Einsätze planen und durchführen. Im Fall eines bewaffneten Konflikts kämen dem Bund ebenfalls Kompetenzen zu.Entscheidend sei hier deshalb, wo der Bund präzise die Linie für eine Übernahme der Verantwortung zieht, sagt Krethlow. Sieht er sich nur bei bewaffneten Konflikten in der Führungsrolle oder auch bei grossen Naturkatastrophen? Ab wann spricht er von einem bewaffneten Konflikt? Genügt bereits ein versuchter Drohnenangriff auf eine Stromverteilzentrale wie den Stern von Laufenburg? Oder ist ein Eindringen fremder Truppen auf Schweizer Boden gemeint?Mehrkosten von 1,5 MilliardenIsabelle Chappuis, Mitte-Nationalrätin und Präsidentin des Schweizerischen Zivilschutzverbands (SZV), sieht diese Unschärfe als einen der wunden Punkte des Konzeptes. Europa befinde sich heute weder im Krieg noch im Frieden. In der Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen komme diese Zwischenstufe jedoch nicht vor. Sie hat vor wenigen Tagen einen Vorstoss eingereicht, mit dem sie den Bundesrat auffordert, diese Leerstelle zu schliessen.Aus Sicht des SZV gibt es bei der Umsetzung der neuen Sicherheitsarchitektur drei grosse Herausforderungen. Erstens die Finanzierung und Lastenverteilung: Die Reform verursache jährliche Mehrkosten von 1,5 Milliarden Franken und einmalige Investitionen von 900 Millionen für die Ausbildungsinfrastruktur. Den Kantonen fallen neue Aufgaben zu, während die Einnahmen sinken. «Es besteht das Risiko, dass die Kantone überlastet werden, wenn die Mittel nicht verbindlich geregelt sind», so Chappuis.Die zweite Herausforderung sei der Aufbau von Ausbildung und Infrastruktur: Die Grundausbildung werde länger, es brauche neue Kasernen, deutlich mehr Ausbildungsplätze und Instruktoren. Gleichzeitig müssten über Jahre verlorene Fähigkeiten wieder aufgebaut werden, etwa der ABC-Schutz, die Rettung aus Trümmern, die Versorgung von Verletzten und die Betreuung der Bevölkerung in Schutzanlagen. Der Zeithorizont sei dafür knapp bemessen.Drittens müssten mit der Fusion von Zivilschutz und Zivildienst zwei unterschiedliche Kulturen integriert werden. Die Zusammenführung müsse so gestaltet werden, dass die operative Bereitschaft und die Durchhaltefähigkeit erhalten bleiben. Chappuis sieht darin eine Chance: «Eine gemeinsame Grundausbildung in eigenen Rekrutenschulen, die sich an jener der Armee orientiert, schafft ein einheitliches Ausbildungsniveau und stärkt den nationalen Zusammenhalt.»Zur Einführung des Katastrophenschutzes und der Sicherheitsdienstpflicht muss die Bundesverfassung angepasst werden, was eine Volksabstimmung nötig macht. Sagen Volk und Stände Ja, könnte beides bis 2031 oder 2032 eingeführt werden.Passend zum Artikel