Ein paar Kabel am Körper, eine komplizierte Maschine, eine
Nadel, die nach oben und unten ausschlägt: So kennt man Lügendetektoren aus zahlreichen Fernsehshows. Doch bei echten Verfahren in echten
deutschen Gerichten sind Lügendetektoren als Beweismittel aus gutem Grund nicht
zugelassen. Nicht, weil sie nie richtig liegen würden, sondern weil eine
wahrscheinlichkeitsbasierte Maschine über die Glaubwürdigkeit eines Einzelnen









