Haftbefehl abgelehnt: KI-Treffer ist für Richter nur ein vager Hinweis

„Ominöse“ Software: Rüge wegen Intransparenz

Ermittlungshygiene statt Algorithmen-Glaube

Hürden beim „räuberischen Diebstahl“

In der Welt der Strafverfolgung klingen automatisierte Fahndungserfolge nach Effizienz: ein Bild, ein Abgleich mit der Datenbank, ein Treffer. Doch was technisch möglich ist, hält rechtlich nicht jeder Prüfung stand. Das Amtsgericht Reutlingen hat in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 11. Februar deutlich gemacht: Algorithmisch erzeugte Identifizierungshinweise reichen ohne fundierte Absicherung und technische Transparenz nicht aus, um jemanden hinter Gitter zu bringen.