Ist Humor mit Nati-Spielern erlaubt? Der Fussballverband zerrt einen Komiker vor GerichtDer Influencer Bireweich muss sich am Freitag wegen «Diskriminierung» und «Aufruf zu Hass» verantworten – obschon seine Beiträge klar als Satire erkennbar sind. Eine Verurteilung könnte starke Auswirkungen haben.18.06.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenWer singt die Hymne, wer nicht? Die Schweizer Fussballnationalmannschaft an der Euro 2024.Peter Klaunzer / KeystoneFür die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen ist die Sache klar. Mirco Casorelli hat sechs Videos publiziert, «in welchen er Spieler der Schweizer Fussballnationalmannschaft öffentlich rassistisch beleidigte und in diskriminierender Weise herabsetzte». Deshalb, so heisst es im Strafbefehl, sei er «schuldig der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass». Der Komiker, der auf Tiktok und Instagram unter dem Namen Bireweich auftritt, wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 10 800 Franken und einer Busse von 2700 Franken verurteilt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Mirco Casorelli.PrivatCasorelli focht den Strafbefehl an. Am Freitag, mitten in der Fussball-WM, muss das Kantonsgericht Schaffhausen entscheiden, ob es sich bei den Filmchen tatsächlich um die Verbreitung von Hass handelt oder bloss um Satire.Mehrere hunderttausend Mal angeklicktKonkret geht es um eine Videoserie unter dem Titel «Singkontrolle»: Bireweich zeigt die Fussballnationalmannschaft beim Erklingen der Schweizer Landeshymne und zieht über jene Spieler her, die nicht mitsingen. Fast immer sind es Spieler mit Migrationshintergrund, die stumm dastehen und deshalb seine Beleidigungen («Schachtelgrinde», «verdammte huere Drecksack») abbekommen.Die Videos wurden mehrere hunderttausend Mal angeklickt. Die Wortwahl Bireweichs ist derart übertrieben, der Dialekt und die Stimme verfremdet, dass sofort klar ist, dass es sich um eine humoristische Überzeichnung handelt.Mirco Casorelli beteuert, er habe sich nicht über die Nationalmannschaftsspieler lustig machen wollen, schon gar nicht über jene mit Migrationshintergrund oder mit dunkler Hautfarbe. Im Gegenteil. Seine Filme seien eine Parodie auf die Schweizer Bünzli, die sich tatsächlich aufregten über die Spieler mit fremdländischem Namen, die bei der Hymne nicht mitsängen. «Ich mache mich lustig über diese Schweizer», sagt er. «Wenn schon, müssten mich Schweizer anzeigen wegen Rassismus gegen Schweizer.»Nicht der erste FallDie Satire steht rechtlich unter dem Schutz der Kunstfreiheit, die Hürden für eine Verurteilung sind entsprechend hoch – oder sollten es zumindest sein. Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wird allerdings mit keinem Wort erwähnt, dass die Videos lustig gemeint sind und dass Bireweich bei seinen Followern für bissigen Humor bekannt ist. Stattdessen heisst es: «Der Beschuldigte wusste (. . .) oder hätte wissen müssen, dass er durch die erwähnten Äusserungen gewisse Spieler als Einzelpersonen sowie Gruppen von Personen wegen ihrer Rasse oder Ethnie als minderwertig darstellte und sie damit in gegen die Menschenwürde verstossender Weise herabsetzte und diskriminierte.»Casorelli betreibt auch einen Podcast, in dem oft dunkelhäutige Komiker zu Gast sind. Er sagt, dass er bislang keine einzige negative Reaktion einer Person mit Migrationshintergrund erhalten habe. Es seien immer alteingesessene Schweizer, die sich als Rassismusbekämpfer aufspielten und sich beschwerten.Sollte es tatsächlich zu einer Verurteilung kommen, so wäre das in der Schweiz kein Novum. Als wegweisend gilt das Bundesgerichtsurteil gegen den französischen Komiker Dieudonné M’bala M’bala von 2023. Bei Auftritten in Nyon und Genf 2019 hatte dieser im Rahmen eines Sketches gesagt: «Ich scheisse auf alle, die Gaskammern haben nie existiert.» Er äusserte diesen Satz nicht als Dieudonné, sondern in der Rolle eines Passagiers in einem abstürzenden Flugzeug. Trotzdem kam das Bundesgericht zu dem Schluss, dass die Aussage nicht primär parodistisch oder satirisch gemeint gewesen sei, sondern dazu gedient habe, eine antisemitische Ideologie zu transportieren.Andreas Glarners «Deepfake»Wann ist ein (schlechter) Scherz strafbar? Mit dieser Frage beschäftigt sich zurzeit auch die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft im Fall um den SVP-Nationalrat Andreas Glarner. Dieser hatte auf sozialen Netzwerken ein mit künstlicher Intelligenz erstelltes Video der Grünen-Politikerin Sibel Arslan veröffentlicht. Unter dem Schriftzug «Wenn Sibel Arslan ehrlich wäre» war der Kopf der Nationalrätin zu sehen, die mit monotoner Stimme sagte, man solle alle kriminellen Türken ausschaffen, die SVP wählen und zwei Mal Andreas Glarner auf den Wahlzettel schreiben.Dass der Film nicht echt ist, war auf den ersten Blick ersichtlich. Nicht nur, weil Sibel Arslan in Wirklichkeit genau die gegenteilige Position vertritt und das Video dilettantisch gemacht war, sondern auch, weil Glarner es gut sichtbar mit der Aufschrift «Mit KI generiert» versehen hat. Dadurch war sichergestellt, dass es zu keiner Verwechslung kommen konnte.Von sogenannten Deepfake-Videos geht tatsächlich eine erhebliche Gefahr aus, wenn nicht mehr erkennbar ist, ob etwas echt oder KI-generiert ist. Doch das war bei diesem Film eindeutig nicht der Fall, so infantil und deplatziert Glarners Aktion auch war. Deshalb geht es hier am Ende nur um die Frage: Ist es verboten, jemanden auf diese Art zu karikieren?Glarner wurde kürzlich mehrere Stunden von der Staatsanwaltschaft vernommen. Ob weitere Verfahrensschritte eingeleitet würden, sei Gegenstand der laufenden Abklärungen, teilt die Oberstaatsanwaltschaft Aargau auf Anfrage mit.Beim Fall Fussballverband gegen Bireweich wird ein Einzelrichter in Schaffhausen darüber entscheiden, wie eng die Grenzen des Humors gezogen werden. Ein Urteil, das alle Berufs- und Amateurkomiker in der Schweiz interessieren sollte.
Ist Humor mit Nati-Spielern erlaubt? Der Fussballverband zerrt einen Komiker vor Gericht
Der Influencer muss sich am Freitag wegen «Diskriminierung» und «Aufrufs zu Hass» verantworten – obschon seine Beiträge klar als Satire erkennbar sind.








