PfadnavigationHomePolitik250.000 Euro Ordnungsgeld gefordert„Böhmermann zerstört mitunter Existenzen“ – Warum ein Bundespolizist den ZDF-Moderator verklagtVeröffentlicht am 01.08.2025Lesedauer: 4 MinutenEntertainer, Satiriker, Journalist: Jan Böhmermann moderiert die Sendung „ZDF Magazin Royale“Quelle: Boris Roessler/dpaSatire oder Grenzüberschreitung: Für den Bundespolizisten Manuel Ostermann ist die Antwort eindeutig. Er fühlt sich von Jan Böhmermann in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und zieht vor Gericht. Der Moderator verbreite laut Klage, die WELT exklusiv vorliegt, Beleidigungen und Halbwahrheiten.Moderator Jan Böhmermann hat den Vizechef der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, als „Herrenmensch im Skoda“, „dreiviertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegfrisur“ und „selbstradikalisierten Michel“ verspottet. Jetzt wehrt sich der Beamte: Er hat beim Landgericht München I eine Klage gegen das ZDF eingereicht, die WELT exklusiv vorliegt.Die Klage sieht in den Aussagen keine zulässige Satire, sondern eine diffamierende Schmähkritik. Weil das Persönlichkeitsrecht schwer verletzt worden sei, wird eine Unterlassung und im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro gefordert. Der Fernsehsender hatte die strittigen Einlassungen am 28. März unter dem Titel „Wer ist hier das Sicherheitsrisiko?“ im „ZDF Magazin Royale“ ausgestrahlt, das von Böhmermann moderiert wird.„Böhmermann zerstört mitunter Existenzen, wenn er unwidersprochen faktenbefreite Halbwahrheiten und tiefgreifende Beleidigungen unter dem Deckmantel der Satire zum Besten gibt“, sagte Ostermann WELT. Der Moderator werde durch Gebühren finanziert, nutze die Reichweite aber für einen ideologischen Kampf gegen alles, was nicht seiner Weltanschauung entspreche. Mit der Klage will Ostermann nun klare Grenzen setzen. Er ist davon überzeugt, dass er damit „Millionen Menschen tief aus dem Herzen“ spreche. Lesen Sie auchIn der Klage heißt es, Ostermann werde „auf eine physisch-geistige Karikatur eines problematischen Polizeibeamten mit rechtsextremer Gesinnung reduziert und zugleich mit NS-Vokabular assoziiert.“ Diese entstellende Darstellung verfolge nicht das Ziel der gesellschaftlichen Aufklärung oder Kritik, sondern diene offenkundig bloß der persönlichen Herabwürdigung. „Die Achtung vor der Menschenwürde ist keine Formalität, sondern konstitutives Element jeder öffentlich-rechtlichen Publikation“, wird in der Klageschrift argumentiert. Mit der Charakterisierung von Ostermann werde eine historische und ideologische Nähe „zum Nationalsozialismus konstruiert, die ihn öffentlich diskreditiert“. Ostermann werde von Böhmermann an den Pranger gestellt, in die Nähe eines „überheblichen, autoritären, faschistoiden Typus gerückt".In der Klageschrift werden auch Vorwürfe zurückgewiesen, wonach die Bundespolizei die Einreise von Afghanen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms durch absichtliche Fehler sabotiert habe. Dabei sei Ostermann die „Rolle des Sprachrohrs in den Medien“ zugeschrieben worden. Dessen Anwaltskanzlei betont, dass für die angebliche Sabotage keinerlei belastbare Hinweise oder Beweise vorlägen, was eine öffentliche Berichterstattung darüber unzulässig mache.Laut Aufenthaltsgesetz liegt die Zuständigkeit für Entscheidungen über die Visa-Vergabe beim Auswärtigen Amt und nicht bei der Bundespolizei. In der Klage wird darauf verwiesen, dass bei den in der Sendung behandelten Flügen aus Afghanistan nach Hannover (18. Januar) und nach Leipzig (25. Januar) Mitarbeiter der Bundespolizei gar nicht eingebunden waren, um einen Personenabgleich mit den Passagierlisten vorzunehmen. Zur Untermauerung wird eine Zeugenaussage des Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, angeboten. Überdies stellt die Klage einen Verstoß gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten fest. Ostermann habe vor der Ausstrahlung der Sendung am 19. März nur eine Presseanfrage mit allgemeinen Fragen erhalten. Eine Konfrontation mit den konkreten Vorwürfen gegen ihn soll jedoch nicht stattgefunden haben, obwohl eine Pflicht dazu bestehe. Ostermann habe keine Möglichkeit für eine entlastende Stellungnahme gehabt. Die Klage bemängelt, dass ohne eine Anhörung der Grundsatz der sogenannten Verdachtsberichterstattung verletzt worden sei.„Hass und Hetze“„Böhmermann versucht Hass und Hetze unter dem Deckmantel der Satire zu verstecken. Dabei scheint es auch keine Rolle zu spielen, dass durch mögliche Falschbehauptungen ein ganzer Berufsstand, nämlich meine Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei, diffamiert wird“, sagt Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. Seriöser und neutraler Journalismus, wie in den Programmrichtlinien des ZDF niedergeschrieben, gehe anders. „Der Fernsehrat hat die Aufgabe genau dieses zu kontrollieren und auf mögliche Fehlverhalten hinzuweisen“, so Teggatz. Er findet es bedauerlich, dass ZDF-Intendant Norbert Himmler nicht eingreife und nun der juristische Weg beschritten werden müsse.Der Vorgang erinnert an den Prozess von Arne Schönbohm gegen das ZDF. Ebenfalls vor dem Landgericht München I hatte bereits der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegen den Sender des „ZDF Magazin Royale“ geklagt. Mit Erfolg: Das erstinstanzliche Urteil untersagte der TV-Anstalt im Dezember 2024 vier unwahre Tatsachenbehauptungen, die nach Ansicht der Richter bewusste Kontakte Schönbohms zu russischen Nachrichtendiensten suggeriert hätten.Das ZDF teilte auf Anfrage mit, dass zu der Sendung über Ostermann bereits im Mai eine Eingabe beim Fernsehrat erfolgt sei. Derzeit läuft das dafür vorgesehene, mehrstufige Verfahren für Programmbeschwerden. „Herr Ostermann hat außergerichtlich seine Programmbeschwerde durch eine Unterlassungsforderung ergänzt, die wir zurückgewiesen haben“, heißt es in Mainz. Seine Klage sei dem ZDF bislang nicht zugestellt worden.Wir sind das WELT-Investigativteam: Sie haben Hinweise für uns? Dann melden Sie sich gerne, auch vertraulich – per E-Mail oder über den verschlüsselten Messenger Threema (X4YK57TU).