Mit der Regelanfrage beim Verfassungsschutz beschloss Rot-Grün in Hamburg ein Revival des Radikalenerlasses. Das hätte nicht passieren dürfen.
H amburgs Bürgerschaft hat mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU gut 30 Jahre nach Beendigung des Radikalenerlasses wieder für eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz gestimmt. Nur einige grüne Abgeordnete leisteten dezenten Protest, indem sie den Saal verließen. Damit ist klar: Künftig wird vom Verfassungsschutz durchleuchtet, wer bei der Stadt arbeiten möchte, vom Schulhausmeister bis zur Hochschullehrerin.
Besonders enttäuscht dürften die Wähler der Grünen sein. Die Öko-Partei galt doch mal als Verfechterin der Bürgerrechte. Und auch im aktuellen Wahlprogramm stand nichts von diesem Gesetz. Da tröstet es nicht, wenn einige als symbolische Geste den Saal verlassen. Dieses Vorhaben hätte niemals Gesetz werden dürfen.
Als Beschwichtigung hört man an der grünen Basis, dass es diesmal – anders als in den 1970er-Jahren, als es ausgehend von Hamburg die Regelanfrage schon einmal gab – nicht gegen Linke eingesetzt werden solle. Das habe der Senat versprochen. Sondern gegen Islamismus und Rechtsextremismus.













