Ein zwölfjähriger Schüler aus Sachsen wird zum Aussteigen veranlasst, weil er nicht bar bezahlen kann; eine 80-jährige Frau aus Hamburg verzweifelt an bargeldlosen Bussen. Medienberichte wie diese könnten bald zum europäischen Alltag gehören. Am kommenden Dienstag will der Währungsausschuss im EU-Parlament eine Bargeld-Verordnung auf den Weg bringen.
Der nicht öffentliche Gesetzesvorschlag liegt der Berliner Zeitung exklusiv vor. Darin haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass Automatenbetreiber im Euroraum kein Bargeld akzeptieren müssen. „Ein Zahlungsempfänger ist berechtigt, Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen, wenn es sich bei der Verkaufsstelle um eine unbemannte Verkaufsstelle handelt.“
Die bisherige Rechtslage gestaltet sich jedoch überaus komplex. Händler und Dienstleister haben Bargeld grundsätzlich anzunehmen. In diesem Sinne urteilte der Europäische Gerichtshof im Januar 2021. Immer mehr Unternehmen in Deutschland, darunter Cafés, Schwimmbäder und Hotels, lehnen Barzahlungen jedoch ab. Sie berufen sich auf die Vertragsfreiheit. Denn ein Kunde könnte sich ebenso gut einen anderen Anbieter suchen, der Bargeld akzeptiert.
Bei einem Verkehrsbetrieb funktioniert diese Argumentation nicht. Bus und Bahn müssen allen offenstehen. Doch bereits im März 2021, keine zwei Monate nach dem EuGH-Urteil, beschloss der Deutsche Bundestag, dass Nahverkehrsunternehmen an der Haltestelle und im Verkehrsmittel auf Kartenzahlung bestehen dürfen. Dies war der Startschuss für etwas, was viele Sozialverbände gerne rückgängig machen würden: die Bargeldabschaffung in den Bussen Berlins und Hamburgs, der viele Städte nachfolgen.












