«Ach so ein Mist, die Türe ist geschlossen» – der jugendliche IS-Attentäter wollte in eine Zürcher Synagoge eindringen, scheiterte aberIn ihrer Anklage legen die Ermittler dar, wie schnell sich der Teenager radikalisiert hat. Den Anschlag streamte der 15-jährige schweizerisch-tunesische Doppelbürger live.17.06.2026, 14.39 Uhr4 LeseminutenKurz bevor er in Zürich mit einem Messer bewaffnet losging, setzte der Teenager auf Instagram seinen letzten Post ab.Illustration Anja Lemcke / NZZEr war erst 15-jährig, als er zum Attentäter im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat wurde. Am Abend des 2. März 2024 stach ein schweizerisch-tunesische Doppelbürger mit einem Messer in Zürich auf offener Strasse auf einen orthodoxen Juden ein. Der 50-jährige Familienvater war nach einem Besuch in der Synagoge auf dem Weg zur Wohnung seiner Schwiegereltern, als er dem Attentäter begegnete.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Das Opfer wurde bei der Tat schwer verletzt. Angehörige schilderten später, wie sie den Mann blutüberströmt auf dem Trottoir vor dem Haus sitzen sahen. Neben ihm der Täter, der rief: «Ich bin vom Islam und meine Aufgabe ist es, alle Juden zu töten.»«Ach so ein Mist, die Türe ist verschlossen»Die zentrale Frage lautete nach dem Anschlag: Wie und weshalb konnte sich ein Jugendlicher in diesem Ausmass radikalisieren?Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenDie am Mittwoch publizierte Anklageschrift der Jugendanwaltschaft Unterland gibt nun Einblicke in seine Gedankenwelt. Der Verteidiger des Jugendlichen wollte sich nicht zum Inhalt der Anklage äussern. Für den zum Tatzeitpunkt 15-jährigen, schweizerisch-tunesischen Doppelbürger gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.Gemäss den Ermittlern driftete der Jugendliche ab August 2023 am Wohnort der Eltern immer mehr in eine virtuelle Welt ab. Das deckt sich mit Aussagen von Mitschülern, die ihn als Einzelgänger beschrieben, der viel Zeit in sozialen Netzwerken verbrachte.Dort geriet er zunehmend in den Sog von militanten, islamistischen Inhalten. Täglich mehrere Stunden soll sich der damals 15-Jährige schliesslich auf Propaganda-Websites und Foren der Terrormiliz IS aufgehalten und sich mit Gleichgesinnten ausgetauscht haben. Die Ermittler stiessen auf Bilder von Hinrichtungen, Enthauptungen und von Kriegsszenen. Die Aufnahmen soll der Jugendliche teilweise auch selbst in den sozialen Netzwerken und in Chatgruppen weiterverbreitet haben.Am 28. Januar 2024 legte er schliesslich einen Treueeid zum IS ab. In der Zeit danach wurden die Pläne konkreter. Wenige Tage vor der Tat tauschte er sich im Internet darüber aus, wie man einen Sprengsatz herstellt. Er habe seine Taten global verbreiten und dadurch Ruhm erlangen wollen, heisst es in der Anklage.Diese Pläne liess er jedoch wieder fallen. Gemäss Anklage, weil ihm die Herstellung eines Sprengsatzes zu kompliziert war. Stattdessen kaufte er am späten Nachmittag des 1. März in einer Migros-Filiale ein Steakmesser. Kurz vor Mitternacht fragte er online: «Zu welcher Zeit treffen sich die Juden?» Kurz darauf kündigte er seinen Angriff öffentlich an.Am Nachmittag des 2. März, nur wenige Stunden vor der Tat, lud er ein Video hoch. Darauf ist sein Gesicht zu sehen, über den Kopf hat er eine Kapuze gezogen. Während im Hintergrund Verkehrslärm rauscht, sagte er auf Arabisch verstörende Sätze. Er nannte sich Schlächter, der als Soldat des Kalifats dem Aufruf des Islamischen Staats folge. Er wolle einen Überfall auf eine Synagoge verüben und versuchen, so viele Juden wie möglich zu töten.Kurz vor der Tat startete der Jugendliche gemäss Anklage einen Livestream, der insgesamt vierzig Minuten dauern sollte. Die Mitglieder in den Chatgruppen rief er dazu auf, die Aufnahmen zu speichern und zu teilen, damit möglichst viele seine Bluttat sehen könnten. Um 21 Uhr 20 stieg er in Zürich die Treppe zu einer Synagoge hoch, in der gerade ein Gottesdienst mit mindestens fünfzig Gläubigen lief. Vor dem Eingang nahm er sein Messer hervor.Doch es gelang ihm nicht, die Türe zu öffnen. Verärgert sagte er im Livestream: «Ach so ein Mist, die Türe ist geschlossen.» Er suche sich nun einfach ein neues Ziel. «Egal, wen ich auf der Strasse sehe. Ich werde einzelne Operationen durchführen.»Es traf schliesslich den 50-jährigen Familienvater. Als der orthodoxe Jude im Hauseingang einer Liegenschaft in Zürich klingelte, stach der jugendliche IS-Anhänger von hinten zu. Er liess auch nicht ab, als das Opfer zu flüchten versuchte und um Hilfe rief. Auf der Motorhaube eines an einem Rotlicht wartenden Autos kam es zu einem Gerangel zwischen Täter und Opfer. Passanten schafften es schliesslich, den Angreifer zu überwältigen.Insgesamt 17 Mal stach der Jugendliche gemäss Anklage mit dem Messer auf das Opfer ein. Der Mann überlebte den Angriff zwar schwer verletzt, trug aber massive, bleibende Schäden davon. Die Jugendanwaltschaft schreibt, er leide bis heute unter den seelischen, aber auch physischen Folgen der Tat.Unterbringung in geschlossener Institution gefordertAnfang Juli muss sich der inzwischen 17-jährige Jugendliche vor dem Jugendgericht in Dielsdorf verantworten. Die Jugendanwaltschaft wirft ihm in ihrer Anklage mehrfachen versuchten Mord, Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie weitere Delikte vor. Sie fordert einen Freiheitsentzug von einem Jahr. Bei Beschuldigten, die zum Tatzeitpunkt jünger als 16 Jahre alt waren, ist es das höchste Strafmass.Zudem verlangt die für den Fall zuständige Jugendanwältin die Anordnung einer persönlichen Betreuung, einer ambulanten Behandlung sowie eine Unterbringung in einer geschlossenen Institution. Eine solche Unterbringung kann bis zum 25. Altersjahr ausgesprochen werden.Passend zum Artikel
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