Dem 15-jährigen IS-Attentäter von Zürich könnte die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen werden. Er wäre der erste Minderjährige seit dem Zweiten WeltkriegDer Bund hat in den letzten Jahren in mehreren Terrorismusfällen einen Entzug des Bürgerrechts verfügt. Doch bei der Beurteilung der Fälle ist die Frage der Verhältnismässigkeit zentral.02.07.2026, 05.00 Uhr4 LeseminutenDem 15-jährigen IS-Anhänger droht neben einer Verurteilung vor Gericht auch der Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft.Christoph Ruckstuhl / NZZMario Fehr zögerte nicht lange. Kurz nachdem ein 15-jähriger IS-Anhänger im März 2024 in Zürich einen orthodoxen Juden niedergestochen hatte, sagte der Sicherheitsdirektor: «Für Terroristen hat es keinen Platz in der Schweiz.» Nicht nur müsse der Täter mit aller Härte bestraft werden, der Bund müsse dem schweizerisch-tunesischen Doppelbürger auch das Schweizer Bürgerrecht entziehen, befand Fehr. Denn das Attentat sei klar terroristisch motiviert gewesen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Jugendliche hatte sich im Internet radikalisiert, bevor er zur Tat geschritten war. Er hielt sich auf Propaganda-Websites und in Foren der Terrormiliz Islamischer Staat auf und tauschte sich mit Gleichgesinnten aus. In einem Video, das er vor der Tat veröffentlichte, sagte er, es sei sein Ziel, möglichst viele Juden zu töten. Bewaffnet mit einem Messer versuchte er am späten Abend des 2. März 2024 zunächst in eine Synagoge einzudringen, scheiterte aber an der verschlossenen Tür.Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenDanach attackierte er auf offener Strasse einen 50-jährigen Familienvater, der aufgrund seiner Kleidung für ihn sofort als orthodoxer Jude erkennbar war. 17 Mal stach er auf den Mann ein und fügte ihm lebensgefährliche Verletzungen zu. Schliesslich wurde der Jugendliche von Passanten überwältigt und von der Polizei festgenommen.Der Teenager muss sich seit Mittwoch vor dem Jugendgericht in Dielsdorf verantworten. Das Urteil soll in der kommenden Woche eröffnet werden. Erst wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, kann ihm das Bürgerrecht entzogen werden. Aber wäre dies bei einem Minderjährigen, der gemäss Gutachten an Autismus leidet, überhaupt rechtens?Zehn Verfahren für Ausbürgerung eingeleitetDer Entzug des Bürgerrechts geht zurück auf den Zweiten Weltkrieg. Damals schuf man eine Sondergesetzgebung, um Schweizer Staatsbürger, die für die Nazis aktiv waren, ausbürgern zu können. 23 Schweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern wurde in dieser Zeit das Bürgerrecht aberkannt.Das Gesetz geriet danach fast in Vergessenheit. Erst mit dem Erstarken islamistischer Terrororganisationen und einer Welle von Anschlägen in Europa findet es wieder Anwendung. Die Möglichkeit ist im neuen Bürgerrechtsgesetz festgehalten, das 2018 in Kraft getreten ist. Die SVP hatte bei der Revision des Gesetzes im Jahr 2014 gar eingebracht, dass Doppelbürgern das Bürgerrecht zwingend entzogen werden muss, wenn sie an terroristischen Aktivitäten oder Kampfhandlungen teilnehmen. Die eidgenössischen Räte lehnten die Forderung damals jedoch ab. Es braucht deshalb immer eine Einzelfallprüfung, bei der die Verhältnismässigkeit geprüft werden muss.2019 wurde zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg einer Person die Staatsbürgerschaft entzogen. Ein schweizerisch-türkischer Doppelbürger hatte im Tessin und in Italien Propaganda für die Al-Nusra-Front betrieben und zwei Männern dabei geholfen , sich im syrisch-irakischen Kriegsgebiet dem IS anzuschliessen.Inzwischen sind weitere Ausbürgerungen dazugekommen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seit 2018 insgesamt zehn Entzugsverfahren eingeleitet. In sieben Fällen sind die Entzüge des Schweizer Bürgerrechts bereits verfügt, vier dieser Fälle sind rechtskräftig, wie das SEM auf Anfrage schreibt. Bei weiteren drei Verfahren sei derzeit eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Zwei Verfahren wurden eingestellt, und ein Verfahren wurde sistiert, da die betroffenen Personen wahrscheinlich verstorben sind.Der Bürgerrechtsentzug kommt nur bei schweren Straftaten infrage. Sie müssen «den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erhebliche Nachteile» bereiten. Dazu gehören Kriegsverbrechen, Völkermord, Spionage oder auch «schwere Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten, gewalttätigem Extremismus oder organisierter Kriminalität».«Entzug des Bürgerrechts muss verhältnismässig sein»Auf den jugendlichen IS-Anhänger könnte dies zutreffen. Er hat sich vor seiner Tat in einer Videobotschaft selbst als Soldat des Kalifats bezeichnet. Angeklagt ist er unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, Aufrufs zu Hass oder Diskriminierung sowie Unterstützung einer kriminellen Organisation. Sollte er für diese Straftaten verurteilt werden, wäre ein Bürgerrechtsentzug grundsätzlich möglich – zumal er noch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt, was ebenfalls eine zwingende Voraussetzung ist.Über eine Ausbürgerung wird das Gericht am kommenden Dienstag nicht entscheiden, das ist Sache des Staatssekretariats für Migration. Sollte es zu dem Schluss kommen, dass der Bürgerrechtsentzug angezeigt ist, würde es ein entsprechendes Verfahren einleiten. In diesem Rahmen wird dem Betroffenen das rechtliche Gehör gewährt. Zudem müsste auch der Kanton Zürich der Ausbürgerung zustimmen.Dass es sich um einen Minderjährigen handelt, spricht nicht grundsätzlich gegen die Ausbürgerung, wie das SEM auf Anfrage schreibt. «Ein Entzug des Schweizer Bürgerrechts muss aber immer verhältnismässig sein, was insbesondere bei Minderjährigen zu berücksichtigen ist.»Ein medizinisches Gutachten, in das SRF Einblick hatte, attestiert dem Teenager zudem eine Autismus-Spektrum-Störung mittleren Grades. Zwar könne er Recht von Unrecht unterscheiden, seine Steuerungsfähigkeit sei aber vermindert. Das SEM nimmt aus Datenschutzgründen nicht zum konkreten Fall Stellung. Es verweist auch hier auf die Verhältnismässigkeit.Sollte das SEM zu dem Schluss kommen, dass der Teenager ausgebürgert werden soll, wäre es das erste Mal seit dem Zweiten Weltkrieg, dass einem minderjährigen Täter die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen würde.Passend zum Artikel
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