KommentarEin bärtiger Mann im Schlabberlook legt die Schwächen der Schweiz beim Kampf gegen den Terror schonungslos offenDer Täter von Winterthur beging seine Messerattacke, obwohl er als IS-Anhänger auf dem Radar der Behörden war. Die Tat sollte ein Weckruf sein.10.06.2026, 05.30 Uhr6 LeseminutenIllustration Ida Götz / NZZEin bärtiger Mann im Schlabberlook hat die Schweiz erschüttert. Am Morgen des 28. Mai stach der türkisch-schweizerische Doppelbürger am Bahnhof Winterthur wahllos auf Passanten ein. Gemäss Augenzeugen rief er während der Tat «Allahu akbar». Kurz vor der Tat war der 31-Jährige aus der Psychiatrie entlassen worden.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.In den Tagen nach der Messerattacke ist offensichtlich geworden, dass es Lücken beim Kampf gegen die islamistischen Fanatiker gibt – bei der Zusammenarbeit der Behörden, bei den Möglichkeiten der Ermittler und beim Bedrohungsmanagement. Lücken, die dringend geschlossen werden müssen.Es gibt gute Gründe, um von einem Terrorakt zu sprechenNach allem, was man bis jetzt über den mutmasslichen Täter von Winterthur weiss, hat er sich bereits vor fünfzehn Jahren im Umfeld der berüchtigten und inzwischen geschlossenen Winterthurer An-Nur-Moschee radikalisiert. Er verkehrte danach jahrelang in der islamistischen Szene – und galt dort sowohl als glühender Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat als auch als psychisch labiler Eigenbrötler. Er selbst bezeichnete sich als schizophren.Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenEr geriet damals auf den Radar der Behörden. Die Bundesanwaltschaft ermittelte jedoch nie wegen seiner islamistischen Aktivitäten gegen ihn. Der Täter hatte zwar Probleme mit der Justiz, dabei ging es aber um Schlägereien und nicht um seine Verstrickungen in das radikale Milieu.Das bedeutet jedoch nicht, dass er sich von seinem radikalen Glauben abgewandt hätte. Dafür gibt es jedenfalls keine Hinweise. Von anderen jungen Männern aus der Islamistenszene ist bekannt, dass sie sich mithilfe von Spezialisten und Deradikalisierungsprogrammen ernsthaft um eine Distanzierung von der Szene bemüht haben. Vom mutmasslichen Täter ist über solche Versuche nichts bekannt.Zwar gibt es gerade in den letzten Jahren Lücken in seinem Lebenslauf. Einen Teil dieser Zeit verbrachte er in der Türkei. Sicher ist aber auch: Vor seinem Auslandaufenthalt stand er in aktivem Kontakt mit anderen IS-Anhängern. Unter anderem verkehrte er in einer Moschee im Kanton Schaffhausen, wie Recherchen der NZZ und von CH Media ergaben.Deshalb ist das am naheliegendsten, was auch der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr und die Bundesanwaltschaft festhalten: Sie gehen von einem terroristisch motivierten Anschlag aus. Ob der Täter dabei schuldfähig war, müssen nun Gutachten und die Ermittlungen klären.Der schweizerisch-türkische Doppelbürger entspricht genau jenem Typus von Attentäter, vor dem die Behörden seit Jahren warnen: ein psychisch kranker, labiler und arbeitsloser Mann, der sich radikalisiert und sich über einen längeren Zeitraum in der islamistischen Szene bewegt hat. Einer, der oft allein unterwegs war – möglicherweise aber von aussen ermutigt wurde, ob online oder in persönlichem Austausch.Es ist ein Phänomen, das sich häuft.Und es ist ein Szenario, das sich auch bei den bisherigen Terroranschlägen in der Schweiz zumindest zum Teil zeigte. 2020 erstach ein türkisch-schweizerischer Doppelbürger in einem Imbiss in Morges einen Mann. Im selben Jahr attackierte eine Schweizerin in Lugano zwei Frauen mit einem Messer. Und vor zwei Jahren griff ein junger tunesisch-schweizerischer Doppelbürger einen orthodoxen Juden in Zürich auf offener Strasse an und verletzte ihn lebensgefährlich. Vor seinem Messerangriff hatte der Teenager zudem versucht, in eine Synagoge einzudringen, um dort Juden zu töten. Bei allen spielte die psychische Verfassung eine Rolle.Alle diese Taten entsprechen dem perversen Kalkül, mit dem der IS seit Jahren operiert. Die Terrormiliz legt im Internet ihre Netze aus und hofft, dass sich labile Menschen darin verfangen. Die Logik dahinter: Es braucht keine minuziös und mit grossem Aufwand geplanten Anschläge von klandestin operierenden Terrorzellen wie 2015 beim «Bataclan»-Anschlag in Paris, bei dem 130 Menschen getötet wurden. Es braucht bloss einen leicht beeinflussbaren jungen Mann und einen Haushaltsgegenstand wie ein Messer oder ein Auto, um Chaos und Schrecken zu verbreiten. Es ist die effizienteste und am schwierigsten zu verhindernde Art des Terrors.Und die Täter sollen gleich selbst wieder neue Jihadisten rekrutieren. Dass diese Strategie durchaus Wirkung zeigt, belegen auch die Zahlen. Die Anziehungskraft der islamistischen Ideologie ist in gewissen, oft migrantisch geprägten Milieus in der Schweiz ungebrochen. Bei der Bundesanwaltschaft sind zurzeit 140 Verfahren im Bereich des «jihadistisch motivierten Terrorismus» offen – so viele wie noch nie. Was dabei auffällt: Die Verdächtigen werden immer jünger. Bei den Verfahren geht es oft um die Rekrutierung für Terrororganisationen, aber auch um Finanzierung und Propaganda.Und noch etwas fällt auf: Selbst Verurteilungen haben nur eine begrenzte Wirkung. Bloss ein Teil der Extremisten schwört während des Freiheitsentzugs dem Extremismus ab. Der Nachrichtendienst warnt deshalb davor, dass Jihadisten nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis einen «permanenten Risikofaktor» darstellten.Es braucht Prävention, aber auch mehr Mittel für die PolizeiNatürlich sind Messerattacken wie in Winterthur schwer zu verhindern – eben gerade, weil sie mit einfachen Mitteln verübt werden. Trotzdem müssen sich die Behörden im Fall des 31-Jährigen kritische Fragen gefallen lassen. Denn dass ein Mann aus der islamistischen Szene, der sich seit Jahren auf dem Radar der Behörden bewegt, eine Bluttat verüben kann, muss den Behörden Anlass zur Sorge geben.Weshalb gab es beispielsweise keine Gefährderansprache nach der Entlassung des Mannes aus der Psychiatrie? Gab es im Vorfeld einen Informationsfluss zwischen Polizei und Nachrichtendienst? War das Vorgehen der Klinik korrekt, und lässt der geltende Datenschutz einen Austausch mit der Polizei überhaupt zu? Es sind Fragen und Abläufe, die nun sauber untersucht werden müssen.Es gibt aber darüber hinaus Lücken im Abwehrdispositiv gegen die islamistische Terrorgefahr, auch das macht der Fall von Winterthur deutlich. Es wäre an der Politik, diese Lücken zu schliessen. Doch bis anhin bewegt sich die Diskussion allzu oft auf Nebenschauplätzen. Die Linke geisselt lieber das Vorgehen des Sicherheitsdirektors Fehr an einer Medienkonferenz, rechts schiebt man die Verantwortung pauschal auf die angeblich unkontrollierte Zuwanderung.Dabei gilt es vor allem drei Punkte anzugehen:Überwachung: Ohne die islamistischen Netzwerke online überwachen zu können, sind die Ermittler blind. Sie müssen die Mittel erhalten, um im Internet verdeckt nach Jihadisten zu fahnden. Dazu gehört auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz, wie das im revidierten Polizeigesetz des Kantons Zürich geplant ist. Denn ohne Eindringen in jihadistische Chat-Gruppen ist es fast unmöglich, Terroranschläge zu verhindern. Der Widerstand aus linken Kreisen aus datenschutzrechtlichen Überlegungen ist überzogen – und beschränkt die Möglichkeiten der Ermittler unnötig. Selbst Journalisten dürfen mit KI recherchieren, und es ist nicht einzusehen, warum das der Polizei nicht auch erlaubt werden soll.Ermittlungen: In einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» hat Bundesanwalt Stefan Blättler auf ein Problem aufmerksam gemacht, das die Ermittler seit längerem beschäftigt und den Kampf gegen den Terror erschwert: die Siegelung elektronischer Geräte. Will eine beschuldigte Person verhindern, dass Strafbehörden ein sichergestelltes Smartphone oder einen Laptop durchsuchen, kann sie deren Siegelung verlangen. Dieses Prozedere gehört bei Strafuntersuchungen inzwischen zum Alltag und erschwert die Arbeit massiv. Auch im Winterthurer Fall. Die Ermittler müssen auf einen Gerichtsentscheid warten, bis sie überprüfen können, ob im Hintergrund des Täters noch ein Netzwerk mit weiteren Beteiligten agiert hat. Die Verfahren dauern oft absurd lange und dienen Beschuldigten zuweilen als blosse Verzögerungstaktik. Es braucht deshalb rasch eine praktikablere und vor allem schnellere Lösung.Prävention: Die Bluttat in Winterthur hat auch in Erinnerung gerufen, wie wichtig präventive Ansätze bei extremistischen Gruppierungen sind. Es braucht ein System, das von den Schulen über Extremismusfachstellen bis hin zu einem gut etablierten Bedrohungsmanagement reicht, um potenziell gefährliche Personen anzusprechen. Ein solches System ist auch ein gutes Frühwarnsystem, wenn jemand in extremistische Kreise abzugleiten droht. Zürich ist in dieser Hinsicht gut aufgestellt, das gilt aber längst nicht für alle Kantone. Und der Fall Winterthur zeigt, dass auch dieses System noch verbessert werden sollte.Der Anschlag von Winterthur muss ein Weckruf sein – für die Behörden, aber auch für die Öffentlichkeit. Es braucht eine gemeinsame Strategie, genügend Mittel für die Ermittler und Wachsamkeit. Nur so wird die Schweiz im Kampf gegen das islamistische Milieu vorankommen.Passend zum Artikel
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