Das Oberlandesgericht München verkündet am heutigen Dienstagnachmittag sein Urteil im Rechtsstreit zwischen dem früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, und dem ZDF. Es geht um Äußerungen aus der Satiresendung ZDF Magazin Royale von Jan Böhmermann.
Schönbohm äußerte sich kurz vor der Urteilsverkündung auf der Plattform X. Der Weg dorthin habe 2022 mit der Sendung Böhmermanns und der anschließenden Verbreitung der Vorwürfe durch das ZDF begonnen, schrieb er. Es seien fast vier Jahre „voller Belastungen, Zweifel, aber auch vieler ermutigender Begegnungen“ gewesen. Er sei zuversichtlich, denn in einem Rechtsstaat solle „am Ende nicht die Reichweite, sondern die Wahrheit“ entscheiden.
Worum es in dem Verfahren geht
Anlass des Rechtsstreits ist eine Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022. Darin befasste sich Moderator Böhmermann mit dem von Schönbohm mitgegründeten Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland“, dem Verbindungen zum russischen Geheimdienst nachgesagt wurden. Diese Kontakte sollen nach Angaben aus dem Verfahren allerdings erst entstanden sein, nachdem Schönbohm seine Tätigkeit im Verein hatte ruhen lassen, um an die Spitze des BSI zu wechseln.









