Es ist ein Urteil, das der Mainzer Sender lieber nicht bekommen hätte – und doch war es absehbar. Am heutigen 16. Juni 2026 hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (Az.: 18 U 217/26) die Berufung des ZDF im Verfahren um Jan Böhmermanns ZDF Magazin Royale zurückgewiesen, soweit es um die zentralen Äußerungen über Arne Schönbohm geht.
Damit ist klar: Was einst das Landgericht München I entschieden hatte, gilt auch in zweiter Instanz. Und weil die Revision nicht zugelassen wurde, ist der juristische Spuk für das ZDF in diesem Punkt vorerst beendet – mit einer Niederlage.
Was das Gericht entschieden hat
Der Senat bestätigte, dass die im Beitrag vom 7. Oktober 2022 getätigten Äußerungen vom Publikum so zu verstehen seien, dass Schönbohm „bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe“. Genau diese Deutung sei jedoch eine unwahre Tatsachenbehauptung – und damit ein Eingriff in Schönbohms allgemeines Persönlichkeitsrecht. Entscheidend: Das Gericht sah „keine andere Deutungsvariante“ als die persönlichkeitsrechtsverletzende. Damit zieht der Senat dem beliebten Verteidigungsargument des Senders, alles sei doch nur Satire, juristisch klar eine Grenze.
Schönbohm-Prozess








