Mit dem Inkrafttreten der Gemeinsamen Europäischen Asylreform (Geas) am Freitag spitzen sich grundlegende Fragen zur Flüchtlings- und Menschenrechtspolitik der EU zu. Während Brüssel die Reform als Fortschritt bei Migration und Solidarität präsentiert, wird zugleich über Einschränkungen des Schutzstatus für ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter diskutiert.
Parallel sorgt die Abschiebung beziehungsweise Ablehnung von russischen Wehrdienstverweigerern für Kritik. Die drei Entwicklungen werfen eine zentrale Frage auf: Handelt die Europäische Union noch nach ihren humanitären Grundsätzen – oder ordnet sie den Schutz des Einzelnen zunehmend politischen und sicherheitspolitischen Interessen unter?
Die Lebenslüge der EU-Asylpolitik
Die Geas-Reform wird als gerechtere Lastenverteilung präsentiert. In Wahrheit ist sie ein Abwehrbollwerk, gepaart mit Lagerverfahren an den Außengrenzen. Wer aus einem Land mit niedriger Anerkennungsquote kommt, wird zur statistischen Größe, bevor er ein Wort gesagt hat. Das mag man politisch begründen, wie man will – nur möge man es bitte nicht länger humanitär nennen.
Besonders entlarvend wird es dort, wo Geas auf den Sonderfall Ukraine trifft. Bisher leben Geflüchtete aus der Ukraine unter der Massenzustromrichtlinie: Aufenthalt, Arbeit, Sozialleistungen ohne individuelles Asylverfahren. Doch in einem internen Papier des EU-Rates wird offen erwogen, Männer im wehrpflichtigen Alter sowie Personen, die das Land „nicht auf legalem Weg“ verlassen haben, künftig auszuschließen.










