Die Europäische Asylreform (Geas) ist in Kraft getreten. Sie soll einen jahrelangen Streit zwischen den EU-Staaten beilegen und Migration besser steuern. Für Schutzsuchende könnten die Regeländerungen deutliche Einschnitte bedeuten.Die neuen Regeln sollen unter anderem verhindern, dass Schutzsuchende innerhalb der EU weiterziehen – also etwa von Griechenland oder von Italien aus nach Deutschland kommen. Diese sogenannte Sekundärmigration sorgte über Jahre immer wieder für Konflikte zwischen den Mitgliedsländern.

Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Die sehen vor, dass für ein Asylverfahren immer das EU-Land zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde. Italien oder Griechenland weigerten sich in vielen Fällen aber, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weiter geflüchtet waren, zurückzunehmen.

Ewiges Streitthema beendet?Um einen Ausgleich zu schaffen und die Staaten an den Außengrenzen zu entlasten, gibt es im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) nun einen sogenannten Solidaritätsmechanismus. EU-Staaten mit besonders vielen Ankünften von Schutzsuchenden sollen durch finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner teilte zum Inkrafttreten mit, Geas stärke das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und verschaffe Europa mehr Kontrolle.