Der Bund prüft einen möglichen Rechtsanspruch auf Open Data, erteilt umfassenderen Informationsfreiheitsrechten jedoch eine Absage. Das stellte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag klar. Die zuständigen Ministerien für Inneres sowie Digitales schließen darin auch Transparenzpflichten für Nachrichtendienste aus und lehnen eine Verkürzung der gesetzlichen Schutzfristen für Archivdokumente ab. Die Transparenzpflichten betrachte die Regierung „vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage kritisch“.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hatte zuletzt ein Bundestransparenzgesetz sowie die Verankerung von Auskunftsansprüchen im Grundgesetz gefordert. „In Zeiten gezielter Desinformation ist Transparenz das wirksamste Gegenmittel“, erklärte Specht-Riemenschneider. Eine aktuelle, erste Repräsentativbefragung stützt dieses Anliegen: Darin sprach sich eine Mehrheit der Bevölkerung für mehr staatliche Transparenz aus.
Das Kabinett trennt zudem die Zuständigkeiten: Das Innenministerium bearbeitet das Informationsfreiheitsrecht, während das neu gegründete Digitalministerium Open Data betreut. Die Digitalsprecherin der Grünen-Fraktion, Rebecca Lenhard, kritisiert dieses ressortübergreifende „Silodenken“ und bemängelt, dass die Koalition die Sicherheitslage vorschiebt, um Transparenz zu verhindern. „Solange Informationszugang und Open Data getrennt bleiben, kann kein souveränes Datenökosystem entstehen“, erklärte Lenhard.








