Die USA drohen mit neuen Zöllen – was bedeutet das für die Schweiz? Die wichtigsten Fragen und AntwortenDie Trump-Administration hat 60 Handelspartnern neue Zölle angedroht, basierend auf Untersuchungen zum Thema Zwangsarbeit. Für die Schweiz wird ein Abkommen dringlicher.Matthias Benz, Jürg Meier, Ralph Goldinger03.06.2026, 12.09 Uhr5 LeseminutenDie Flaggen der Schweiz und der USA vor einem bilateralen Treffen 2021 in Genf. Washington erhöht mit neuen Zolldrohungen den Druck auf Bern in den Verhandlungen über ein Handelsabkommen.Alessandro della Valle / Keystone1. Was ist passiert?Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer hat am 2. Juni 2026 die Ergebnisse einer grossflächigen Untersuchung präsentiert. Darin werfen die USA der Schweiz und Dutzenden anderen Ländern unfaire Handelspraktiken vor. Konkret drehen sich die Vorwürfe des US-Handelsbeauftragten um das Thema Zwangsarbeit: Die genannten Länder würden den Import von Gütern nicht verhindern, in deren Produktionskette es zu Zwangsarbeit kommt. Falls Verbote bestünden, würden diese ungenügend durchgesetzt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Laut Washington verzerrt dies die globalen Marktbedingungen – zum Schaden von amerikanischen Firmen und Arbeitnehmern. Während die EU mit einem vorgeschlagenen Zollsatz von 10 Prozent davonkommt, drohen der Schweiz 12,5 Prozent Zusatzzölle auf Exportgüter in die USA (mit Ausnahme etwa von Pharmaprodukten). Die Zölle sind noch nicht rechtsgültig. Die Handelspartner haben bis zum 6. Juli Zeit, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen.2. Weshalb künden die USA neue Zölle gegen die Schweiz und gegen andere Länder an?Grund für die neuen Zolldrohungen ist eine Niederlage von US-Präsident Donald Trump vor Gericht. Im Februar 2026 hatte das Oberste Gericht der USA jene Strafzölle für illegal erklärt, die Trump am «Liberation Day» vom April 2025 gegenüber zahlreichen Handelspartnern verhängt hatte. Die US-Regierung führte daraufhin zwar umgehend neue Übergangszölle in der Höhe von rund 10 Prozent ein, doch diese laufen am 24. Juli aus.Gleichzeitig machte sich die Trump-Administration auf die Suche nach einer neuen – und diesmal juristisch solideren – Gesetzesgrundlage, um dauerhafte Einfuhrzölle einzuführen. Als deren Basis dient jetzt die «Section 301» des US-Handelsgesetzes von 1974.3. Was sind die «Section 301»-Untersuchungen und wie lauten die Vorwürfe gegen die Schweiz?Aus Sicht Washingtons zählt die Schweiz zu jenen Volkswirtschaften, die kein spezifisches, wirksam durchgesetztes Verbot für die Einfuhr von Waren aus Zwangsarbeit kennen. Damit, so die Logik des Berichts, können Vorprodukte aus Risikolieferketten in der Schweiz verarbeitet und danach als höherwertige Produkte in die USA weiterverkauft werden. Aufgezählt werden etwa chinesisches Aluminium und industrielle Komponenten sowie Agrarrohstoffe, die aus Ländern stammen, welche die USA als problematisch einstufen.Aus Sicht des US-Handelsbeauftragten kann das Fehlen eines Importverbots dazu beitragen, dass amerikanische Regeln zur Zwangsarbeit umgangen werden. Das verzerre den Handel und benachteilige US-Firmen. In einem zweiten Teil der «Section-301»-Untersuchungen schaut sich das US-Handelsministerium zudem an, ob Länder wie die Schweiz industrielle Überkapazitäten unterhalten, die den bilateralen Handel verzerren.4. Warum ist der für die Schweiz angekündigte Zollsatz höher als jener für EU-Länder?Das Handelsministerium stellt in seinen Untersuchungen auf die Gesetzgebung in den jeweiligen Ländern ab. Die Schweiz kennt kein explizites Importverbot für Güter, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden. Deshalb soll für sie ein Zollsatz von 12,5 Prozent gelten.Die EU schneidet im Bericht besser ab, weshalb für sie ein Zollsatz von 10 Prozent zur Anwendung kommen soll. Das US-Handelsministerium begründet dies mit einer Regulierung, welche die EU im November 2024 beschlossen hat. Demnach dürfen Güter, die unter Zwangsarbeit entstanden sind, nicht mehr auf dem EU-Markt verkauft werden. Eingeschlossen ist auch der Online-Handel. Das Regelwerk tritt Ende 2027 in Kraft.Die Schweiz hat hingegen kein explizites Importverbot eingeführt. In der Vergangenheit nahm der Bundesrat Stellung zu entsprechenden Forderungen aus dem Parlament. So sei eine solche Regulierung nicht vertretbar. Die Bundesverwaltung verfüge nicht über die Möglichkeiten, jedes eingeführte Produkt und einzelne Komponenten zu überprüfen. Die Regierung appellierte jedoch an die Sorgfaltspflicht der Unternehmen. Zudem engagiert sich die Schweiz auf internationaler Ebene gegen Zwangsarbeit.5. Wie gefährlich sind die neuen Zolldrohungen?Die Schweiz muss die Drohungen ernst nehmen. Zölle basierend auf Section-301-Untersuchungen stehen auf einer solideren rechtlichen Grundlage als die bisherigen Strafzölle, die Trump seit April 2025 gegenüber der Schweiz verhängt hatte. Es ist deshalb auch weniger wahrscheinlich, dass US-Gerichte diese Zölle wieder aufheben würden.Zudem muss die Schweiz ihr Augenmerk auf den zweiten Teil der Section-301-Untersuchungen legen. Der Teil zu den Überkapazitäten ist für die Schweiz gefährlicher als jener zur Zwangsarbeit. Die Trump-Administration erhebt dort umfangreiche Vorwürfe gegen die Schweiz: Überkapazitäten in der Schweizer Industrie seien ein wichtiger Grund für den grossen Handelsbilanzüberschuss der Schweiz gegenüber den USA im Warenhandel. Seco-Direktorin Helene Budliger Artieda hat zwar diese Vorwürfe in einem Brief an die Trump-Administration als ökonomisch unbegründet zurückgewiesen. Doch die Amerikaner dürften nicht locker lassen, zumal US-Präsident Donald Trump den Schweizer Handelsbilanzüberschuss wiederholt kritisiert hat.6. Was bedeutet das für die Verhandlungen der Schweiz mit den USA?Die Schweizer verhandeln derzeit auf technischer Ebene intensiv mit den Amerikanern. Es geht darum, die vorläufige Absichtserklärung vom November 2025 in ein rechtsverbindliches Handelsabkommen zu überführen. Die Section-301-Untersuchungen waren von Anfang an eine Drohkulisse der Amerikaner, um den Druck in den Verhandlungen hoch zu halten.Mit dem ersten Zwischenbericht wird die Drohkulisse nochmals verstärkt. Die Schweiz wird den Amerikanern möglicherweise zusätzliche Konzessionen anbieten müssen, um hohe Zölle abwenden zu können. Damit ist ein Abkommen für die Schweiz noch dringlicher geworden. Mit einer rechtsverbindlichen Vereinbarung hätte die Eidgenossenschaft mehr Sicherheit, dass die USA nicht ständig mit neuen Zöllen drohen würden – auch wenn Trump unberechenbar bleibt.In die entscheidende Phase dürften die Verhandlungen im Sommer kommen. Am 24. Juli laufen die derzeit geltenden Übergangszölle von 10 Prozent aus. Bis dahin will die Schweizer Landesregierung eine Einigung mit den Amerikanern erzielen.7. Wie reagiert die Schweiz?Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung nimmt die Vorwürfe aus den USA zur Kenntnis. Auf Anfrage erklärt es jedoch: «Die Schweiz weist die im Rahmen dieser Untersuchungen vorgebrachten Vorwürfe vehement zurück.»Die Schweiz verfolge bezüglich Zwangsarbeit einen umfassenden Ansatz anstelle eines Importverbots. Dieser verbinde staatliche Regulierung, Risikobewertungen aus dem Privatsektor und internationale Zusammenarbeit. Der Ansatz unterscheide sich in der Methode von einem Einfuhrverbot, sei jedoch ebenso wirksam. Dies habe man den US-Behörden deutlich mitgeteilt. Ausserdem werde die US-Industrie durch die Schweizer Praxis nicht geschädigt.Eine Möglichkeit, die Schweizer Sicht den Amerikanern darzulegen, ergibt sich wohl diesen Mittwoch: Der Schweizer Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin soll am Rande eines OECD-Ministertreffens in Paris den US-Handelsbeauftragten Greer treffen.Passend zum Artikel
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