Es gibt diese kleinen Rituale, die zum europäischen Sommer gehören wie Sonnencreme und Sandkörner zwischen den Zehen: Man steht barfuß an der Strandbude, ordert eine Portion Pommes, reißt mit den Zähnen das Ketchuptütchen auf, kleckert sich ein Drittel auf die Badehose – und ist glücklich. Mit diesem Glück ist es bald vorbei. Pünktlich zum 12. August 2026, mitten in der Sommerferienzeit fast aller Bundesländer, tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Sie ist die Mutter aller Tütchenverbote – und sie kommt zur denkbar ungünstigsten Stunde.
Was Brüssel den Bistros verordnet
Im Kern verbietet die Verordnung Einwegverpackungen aus Kunststoff, die nur eine einzige Portion enthalten – sofern vor Ort verzehrt wird. Das betrifft die ganze charmante Kleinteiligkeit der Gastronomie: Ketchup-, Mayo- und Senftütchen, Sojasoßenfläschchen, Zuckerpäckchen, Kaffeesahne-Schälchen, Marmeladen-Portiönchen am Hotelbuffet. Wer auf der Restaurantterrasse sitzt, wird sie nicht mehr bekommen. Wer am Drive-in seinen Burger holt oder den fertigen Salat von der Tankstelle, bekommt sein Dressing-Tütchen weiterhin. Das ist die Logik: Vor Ort streng, unterwegs großzügig, in Krankenhäusern aus Hygienegründen erlaubt.










