Strengere Vorgaben für Honig, Marmelade und Fruchtsaft
Bereits im Mai 2024 hatte die EU strengere Vorgaben für Marmeladen, Konfitüren, Honig und Säfte beschlossen, die jetzt ab 16. Juni 2026 auch einzuhalten sind. Hier wird von der neuen Frühstücksrichtlinie gesprochen. Das gilt für Waren, die ab dem Stichtag neu in den Handel kommen. Was vorher schon im Lager gelandet ist, kann noch abverkauft werden.
Was ist neu? Unter anderem muss nun bei Honig genau angegeben werden, woher er stammt. Dabei müssen alle Herkunftsländer in der Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil angegeben werden. Konfitüren müssen mindestens 450 Gramm Früchte pro Kilogramm enthalten, vorher waren es 350. Bei Konfitüren mit dem Prädikat "extra" steigt der vorgeschriebene Anteil an Früchten von 450 auf 500 Gramm. Die neue Kennzeichnung “Zuckerreduzierter Fruchtsaft“ bedeutet, dass der Saft mindestens 30 Prozent weniger natürlich vorkommenden Zucker enthält als Standardprodukte.
Ausnahmeregelung zur Fußball-WM 2026 für Public Viewing
Fußballfans können die Spiele der WM 2026 auch nach 22 Uhr beim Public Viewing verfolgen. Damit die Spiele auf Großleinwänden im Freien gezeigt werden können, sollen die Kommunen die Lärmschutzregeln befristet lockern können, wie das auch schon bei früheren EM und WM der Fall war.










