Die AL und die SVP fordern eine Bargeldpflicht für städtische Betriebe. Doch der Zürcher Stadtrat hat rechtliche BedenkenViele Läden und Restaurants in Zürich bevorzugen Zahlungen mit der Karte. In der Politik sorgt das für Kritik.Jana Kehl01.06.2026, 05.01 Uhr3 LeseminutenEin Blumenhändler nimmt Bargeld entgegen: Die Alternative Linke möchte das zur Pflicht machen.Michael Buholzer / KeystoneImmer mehr Menschen bezahlen ihre Einkäufe oder die Rechnung im Restaurant mit Karte oder Twint. Doch die Nachricht, der Weihnachtsmarkt im Zürcher Hauptbahnhof wolle kein Bargeld mehr annehmen, kam im vergangenen Jahr nicht gut an. Die Empörung war am Ende so gross, dass die Organisatoren zurückkrebsten und Münzen sowie Noten trotzdem akzeptierten.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Dasselbe Szenario spielte sich im Kunsthaus ab. Die digitale Revolution wurde dort, einige Tage nachdem die Kritik im Hauptbahnhof laut geworden war, wieder beendet.Die Tendenz, dass viele Läden und Restaurants am liebsten nur noch Kartenzahlung akzeptieren, sorgt in der Politik für Kritik. Jüngst hat die Alternative Linke (AL) einen Vorstoss eingereicht, in dem sie eine Bargeldpflicht für städtische Betriebe fordert. Die Pflicht, Bargeld anzunehmen, soll auch für Betriebe auf öffentlichem Boden gelten oder für solche, die direkt von der Stadt unterstützt werden.Die AL argumentiert: «Ein Ausschluss von einer konkreten Bezahlungsmethode würde eine Diskriminierung von gewissen Bevölkerungsschichten bedeuten.» Zudem biete Bargeld Schutz vor dem «Überwachungskapitalismus».Nicht vereinbar mit der WirtschaftsfreiheitDer Stadtrat erachtet eine Verankerung in der Gemeindeordnung jedoch als rechtlich ungeeignet. Zahlungsmodalitäten gehörten auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe, zudem biete das Bundesrecht den Grundrechten bereits genug Schutz.Kritisch sieht der Stadtrat besonders die Forderung, dass auch private Betriebe auf öffentlichem Grund – etwa Glacestände oder Ateliers – Bargeld annehmen sollen. Dabei stelle sich die rechtliche Frage, wie verhältnismässig diese Pflicht sei und ob sie sich mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbaren lasse. Es sei nicht Aufgabe der Stadt, Vorschriften zu machen, die über das geltende Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel hinausgingen, heisst es in der Antwort.Gemäss diesem Gesetz müssen Betriebe Bargeld grundsätzlich akzeptieren. Allerdings kann diese Pflicht vertraglich eingeschränkt werden. Ein Anbieter kann in seinen Nutzungsbedingungen festlegen, dass nur mit Karte bezahlt werden kann. Wer bei ihm etwas kauft, akzeptiert diese Bedingungen stillschweigend. Wenn jedoch die öffentliche Hand die Zahlungsmethoden einschränkt, muss sie sicherstellen, dass die Grundrechte nicht verletzt werden.Einen ähnlichen Vorstoss wie die AL reichte auch die SVP ein, als der Weihnachtsmarkt am Bahnhof kein Bargeld mehr akzeptieren wollte. Sie sieht die Grundrechte ebenfalls in Gefahr und fordert, dass zumindest geprüft wird, wie Bargeldzahlungen in Zukunft sichergestellt werden können. Dem will die Stadtregierung – im Gegensatz zur Forderung der AL – entgegenkommen.Kantonsrat diskutiert über Bezahlung im öVAuf kantonaler Ebene wird ebenfalls diskutiert, wo Noten und Münzen weiterhin akzeptiert werden müssen. Der Regierungsrat zeigt sich zwar offen gegenüber einer möglichen Bargeld-Annahmepflicht – gleichzeitig hat er jedoch einen Vorstoss linker Parteien abgelehnt, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.AL, SP, EVP und Grüne fordern im Kantonsparlament, dass im Zürcher Verkehrsverbund weiterhin Bargeld genutzt werden kann. Die Reise gehe «klar Richtung Digitalisierung». Die Parteien befürchten, dass die ÖV-Nutzung dadurch für Kinder, Senioren oder Touristen erschwert wird.Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) hat bereits angekündigt, die analogen Mehrfahrtenkarten «bis auf weiteres» im Sortiment zu behalten. Die Digitalisierung werde seit Jahren konsequent vorangetrieben, «ohne die Bedürfnisse von digitalfernen Personen ausser acht zu lassen», hielt der Regierungsrat in seiner Antwort fest. Dies sei auch gesetzlich so geregelt.Über den Vorstoss wird nun das Kantonsparlament entscheiden.Passend zum Artikel