GastkommentarBéatrice Acklin Zimmermann und Heloisa ZimmermannKonzernverantwortung – nur eine Frage des Gewissens?Überzogene Auflagen für Schweizer Unternehmen können die lokale Wirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern schwächen. Ethische Überlegungen, die gegen den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Initiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» sprechen.30.05.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenAlle wollen es: die Initianten der Konzernverantwortungsinitiative 2.0, der Bundesrat, der dazu kürzlich seinen Gegenvorschlag präsentiert hat, und ebenso die Gegner der Vorlage. Sie alle wollen, dass Schweizer Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland respektieren.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Nur: Weder bei der zweiten Konzernverantwortungsinitiative noch beim Gegenvorschlag des Bundesrats wird über die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt abgestimmt. Abgestimmt wird vielmehr über den (rechtlichen) Weg, wie diese Ziele am besten erreicht werden könnten. Und hier nun scheiden sich die Geister.Wenn die Moral ins Spiel kommt, wird es immer besonders emotional. Sie wird von einer Seite für sich gepachtet, und schnell gerät dann eine Abstimmung zur Gewissensfrage. Es geht nicht mehr um richtig oder falsch, sondern um gut oder böse, um Gerechtigkeit oder Gewinn, um Menschenrechtler oder Ausbeuter.Folgen im Auge behaltenAuch wenn von Initianten und Bundesrat mit besten Absichten vorgegangen wird, gibt es gerade von einem ethisch-moralischen Standpunkt aus gute Gründe, um nicht nur der Initiative, sondern auch dem Gegenvorschlag des Bundesrats mit Skepsis zu begegnen. Man muss sich fragen, ob es angesichts geopolitischer Verhärtungen und der wirtschaftlich ohnehin schon angespannten Situation verantwortbar ist, Schweizer Unternehmen mit zusätzlichen, einschneidenden Massnahmen zu belasten, von denen man – wie selbst der Bericht über die vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebene «Regulierungsfolgenabschätzung zum Gegenvorschlag zur KVI» einräumt – nicht weiss, ob sie die gewünschte Wirkung haben.Ist es ethisch vertretbar, Schweizer Firmen mit immer noch detaillierteren Regulierungen in die Pflicht zu nehmen und damit zu riskieren, dass sie sich aus gewissen Ländern zurückziehen und andere Staaten mit tieferen Standards für sie einspringen? Und könnten sich die vom Bundesrat gut gemeinten Massnahmen zum Schutz der Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern letztlich nicht zu deren Nachteil wenden, wenn ausserhalb der EU tätige Schweizer Unternehmen immer noch mehr Ressourcen für immer noch mehr Nachhaltigkeitsberichte aufwenden müssen, die dann an anderer Stelle, nämlich bei der Schaffung von Arbeitsstellen und beim Aufbau von Infrastruktur, fehlen?Sollen Schweizer Unternehmen in Schwellenländern überhaupt noch Arbeitsplätze schaffen, wenn sie für Sachverhalte zur Verantwortung gezogen werden, die sie kaum beeinflussen können?Im Gegenvorschlag des Bundesrats, der den Initianten der Konzernverantwortungsinitiative weit entgegenkommt, geraten die möglichen Folgenprobleme der vorgeschlagenen Massnahmen sowie allfällige Wechselwirkungen in den Hintergrund.Gesinnungs- und VerantwortungsethikEs ist eine Sache, Überzeugungen zu haben, wie die Welt idealtypisch aussehen müsste. Und es ist eine andere, diese Überzeugungen innerhalb der realen Welt umzusetzen. Die philosophische Ethik unterscheidet hier zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik. Gemäss Max Weber handelt der Gesinnungsethiker vor allem aus innerer Überzeugung und tut, was sein Gewissen für richtig hält. Er orientiert sich an Werten und stellt «den Erfolg Gott anheim». Der Verantwortungsethiker hingegen stellt die Folgen seines Handelns ins Zentrum und wägt ab, was mögliche Folgen seines Tuns sein könnten.Eine Politik, bei der die Gesinnung im Vordergrund steht, die absehbaren Folgen einer Entscheidung jedoch vernachlässigt werden, ist keine gute Politik. Denn eine «gute Gesinnung» garantiert keine moralisch guten Ergebnisse, sondern kann ins Gegenteil umschlagen. Gute Absichten können auch negative Folgen haben. Wenn Schweizer Unternehmen sich aufgrund überzogener Auflagen und immer detaillierterer Regulierungen künftig aus Entwicklungs- und Schwellenländern zurückziehen sollten, könnte das die lokale Wirtschaft schwächen, die Armut fördern und zu sozialen Verwerfungen führen. Das wiederum dürfte weder im Sinn der Initianten noch des Bundesrats sein.Béatrice Acklin Zimmermann ist Geschäftsführerin des Think-Tanks Liberethica; Heloisa Zimmermann ist Rechtsanwältin in Zürich.Passend zum Artikel
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