Konzernverantwortung: Harsche Kritik am Gegenvorschlag des Bundesrates – kommt die Initiative allein zur Abstimmung?Der Widerstand bürgerlicher Kreise und der Wirtschaft ist massiv. Im Mittelpunkt stehen die neuen Haftungsregeln.30.07.2026, 05.28 Uhr3 LeseminutenDer Bundesrat will den Initianten der Konzernverantwortungsinitiative mit einem indirekten Gegenvorschlag entgegenkommen.KeystoneDer Bundesrat hat bei der Konzernverantwortung Grosses im Sinn. Im Frühling präsentierte Justizminister Beat Jans ein ebenso umfangreiches wie ehrgeiziges Spezialgesetz «über die nachhaltige Unternehmensführung». Die Vorlage bildet den indirekten Gegenvorschlag zur (zweiten) Konzernverantwortungsinitiative, die im Mai 2025 mit 126 000 Unterschriften eingereicht wurde.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.In der Wirtschaft und in bürgerlichen Kreisen stösst das Spezialgesetz auf vehemente Ablehnung. Das zeigen die Ergebnisse der Vernehmlassung, die kürzlich zu Ende gegangen ist. Die Vorlage statuiert Sorgfaltspflichten, die grosse Schweizer Unternehmen weltweit über die ganze Aktivitätskette – von Produktion bis Vertrieb und Kundenservice – einhalten müssen. Sie sieht eine ausgebaute Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, eine neue nationale Aufsichtsbehörde, ein Sanktionsregime und vieles mehr. Weiter enthält die Vorlage Haftungsregeln: Unternehmen sollen für ihre juristisch selbständigen Auslandtöchter zivilrechtlich haften für den Fall, dass Sorgfaltspflichten verletzt werden.Der Bundesrat betreibt «Irreführung»Der Bundesrat beziehungsweise das federführende Bundesamt für Justiz argumentieren analog zu den Initianten, dass sich die Schweiz bei der Konzernverantwortung und der Nachhaltigkeitsregulierung dem europäischen Recht annähern müsse. Diese Argumentation überzeugt weite Kreise nicht, ja sie wird vom Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) gar als «irreführend» bezeichnet. Die Schweiz ist nicht verpflichtet, bei der Konzernverantwortung EU-Recht zu übernehmen. Auch die geplanten EU-Verträge sehen keine entsprechende Verpflichtung vor. Politisch mag die Annäherung gewollt sein, nötig ist sie nicht.Der grösste Widerstand richtet sich gegen die neuen Haftungsregeln. Das Bundesamt für Justiz versichert zwar, dass das Spezialgesetz nicht über die Regelung der EU hinausgehe und kein «Swiss Finish» vorsehe. Diese Darstellung trifft nach Auffassung der Kritiker indes nicht zu. Economiesuisse weist darauf hin, dass die EU mit dem im März in Kraft getretenen Omnibus-Regelwerk das harmonisierte Haftungsregime ersatzlos gestrichen habe. Es sei völlig offen, wie die einzelnen EU-Länder in Zukunft vorgehen und ihren Spielraum nutzen würden. Der SGV weist darauf hin, dass die Haftung keineswegs nur Grosskonzerne betreffe: Vielmehr sei damit zu rechnen, dass die Grossen die Risiken auf die KMU abwälzen und diese dazu drängen würden, neue Haftungsklauseln zu akzeptieren.Bei den Initianten, den zahlreichen NGO-Alliierten und den linken Parteien tönt es erwartungsgemäss anders. Sie kritisieren, dass der Gegenvorschlag nicht auch alle Rohstoffkonzerne erfasse, wie dies die Initiative verlangt. Darüber hinaus bewegen sich die Einwände gegen den Gegenvorschlag im Kleinbereich. Mit den neuen Haftungsregeln etwa sind die Befürworter einverstanden; es wird lediglich bemängelt, dass die Hürden für die Kläger «hoch» blieben.Hat die Regierung den Bogen überspannt?Bei dieser Ausgangslage stellt sich die Frage, wie gross die Chancen für den Gegenvorschlag im Parlament sind. Die FDP lehnt die «wirtschaftsschädliche» Vorlage als Ganzes ab: Es brauche überhaupt keinen indirekten Gegenvorschlag. Dieselbe Meinung vertritt die SVP, wobei die Tonalität noch deutlicher ist: Der Bundesrat nehme einseitig die Kernanliegen der Initianten auf, von einem Kompromiss könne keine Rede sein. Die Mitte äussert sich weniger apodiktisch. Sie unterstützt zwar die Zielsetzung des Gegenvorschlags, findet aber, dass die Vorlage grundlegend überarbeitet werden müsse. Namentlich sei auf ein neues Haftungsregime zu verzichten.Für eine grundlegende Überarbeitung bleibt dem Bundesrat allerdings praktisch keine Zeit – selbst dann nicht, wenn er bereit wäre, der breiten Kritik aus bürgerlichen Kreisen Rechnung zu tragen. Die Verfahrensfristen verlangen, dass er bis spätestens Ende November 2026 die Botschaft zur Konzernverantwortungsinitiative an das Parlament verabschiedet.Wie geht es also weiter mit dem Gegenvorschlag? Laut Economiesuisse hat der Bundesrat einen vollends untauglichen Entwurf präsentiert und damit seine Chance auf einen vernünftigen Gegenvorschlag verspielt. Die Volksinitiative müsse Volk und Ständen nun allein zur Abstimmung vorgelegt werden. Nimmt man die Vernehmlassung zum Nennwert, spricht einiges für dieses Szenario.Der weitere Fahrplan sieht wie folgt aus. Dem Parlament bleibt ab Ende November 2026 ein Jahr Zeit, um die Initiative zu behandeln und sie zur Annahme (sehr unwahrscheinlich) oder zur Ablehnung zu empfehlen. Der Urnengang findet dann im ersten Halbjahr 2028 statt. Anders sieht es aus, wenn beide Kammern zur Ansicht gelangen, man müsse den Initianten mit einem Gegenvorschlag entgegenkommen – sei es mit dem Spezialgesetz von Jans oder einer abgespeckten Variante davon. Dann würde sich die Behandlungsfrist bis im November 2028 erstrecken. Das Thema Konzernverantwortung könnte damit ein Jahr länger politisch bewirtschaftet werden. Mit der Abstimmung wäre in diesem Fall 2029 zu rechnen.Passend zum Artikel
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