Gleich lange Spiesse bei der Konzernverantwortung? Nein: Der Bundesrat will schärfere Regeln als die EUDer Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative kommt den Initianten sehr weit entgegen, vor allem bei der Haftung.30.06.2026, 05.30 Uhr7 LeseminutenDer Bundesrat will das Schweizer Recht in die weite Welt exportieren: Hiesige Unternehmen sollen für das Fehlverhalten ihrer ausländischen Tochterfirmen haften.Tim Wimborne / ReutersWie hat Beat Jans das nur geschafft? Wie konnte der SP-Justizminister den mehrheitlich bürgerlichen Bundesrat dazu bringen, einem indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zuzustimmen? Und dann noch so einem weitgehenden? Diese Frage stellen sich derzeit viele Leute in Politik und Wirtschaft.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. 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Es zeigte sich, dass es dem Justizminister nicht um Petitessen geht, sondern dass er ein ehrgeiziges Regelwerk für die Konzernverantwortung anvisiert. Es handelt sich um ein Spezialgesetz «über die nachhaltige Unternehmensführung». Die Vorlage umfasst 46 zum Teil sehr umfangreiche Artikel, den Anhang nicht eingerechnet. Darin geht es um Sorgfaltspflichten, die grosse Schweizer Unternehmen weltweit über die ganze vor- und nachgelagerte Aktivitätskette (von Produktion bis Vertrieb und Kundenservice) einhalten müssen, um eine ausgebaute Nachhaltigkeitsberichterstattung, um eine neue nationale Aufsichtsbehörde und vieles mehr. Und es geht um die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für ihre juristisch selbständigen Auslandtöchter für den Fall, dass Sorgfaltspflichten verletzt werden. Von den vielen umstrittenen Punkten ist dies der umstrittenste.Der Bundesrat betont, dass die Schweiz mit dem neuen Gesetz nur das mache, was auch die EU in Sachen Menschenrechte und Umwelt vorsehe, und zwar mit der Lieferkettenrichtlinie und der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der europäische Rechtsrahmen habe sich in den letzten Jahren entwickelt, man wolle eine «anschlussfähige» Lösung, es gehe um «gleich lange Spiesse».Im Abstimmungskampf 2020 hatte der Bundesrat argumentiert, dass die Schweiz mit der Konzernverantwortungsinitiative eine weltweit einzigartige Haftungsregelung einführen würde. Das gehe viel zu weit, mahnte er. Die Schweiz müsse international abgestimmt vorgehen und sich an dem orientieren, was die EU in Sachen Nachhaltigkeit beschliessen werde. An diese Aussage fühlt sich die Landesregierung offenbar nach wie vor gebunden, was den Erfolg von Jans’ Gegenvorschlag zum Teil erklären mag.Keine Pflicht zur Haftung in der EUDer Bundesrat beteuert, dass sein Gegenvorschlag keinen Swiss Finish vorsehe und nicht über das EU-Recht hinausgehe. Das ist zu bezweifeln. In Brüssel ist man derzeit daran, mit dem sogenannten Omnibus-Paket die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Lieferkettenrichtlinie zu entschlacken. Dies als Reaktion auf die Überregulierung und die dramatische Wettbewerbsschwäche in Europa.Das erste Omnibus-Paket ist inzwischen verabschiedet und gilt seit diesem März. Darin hat die EU die ursprünglich vorgesehene zivilrechtliche Haftung für Unternehmen bei Sorgfaltspflichtverletzungen gestrichen. Die Bestimmung «Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Unternehmen für Schaden haftbar gemacht werden kann, der einer natürlichen oder juristischen Person entstanden ist» wurde ersatzlos aufgehoben.Nach überwiegender Auffassung ist diese Anpassung so zu verstehen, dass die Mitgliedstaaten freie Hand haben, ob sie eine Unternehmenshaftung für solche Verstösse einführen wollen oder nicht. Sie können dies nach eigenem Gutdünken entscheiden, eine Verpflichtung nach EU-Recht besteht nicht. Die Lieferkettenrichtlinie enthält zwar noch ein paar Restanzen des früheren Regimes. Es handelt sich um Mindestvorgaben, sollte ein Land sich freiwillig für nationale Haftungsregeln entscheiden, etwa, dass die klagende Person einen Anspruch auf vollständige Entschädigung erhält. Das ändert aber nichts daran, dass die allgemeine Pflicht für eine Unternehmenshaftung in der EU vom Tisch ist.Damit kann man festhalten: Der Bundesrat geht mit seinem Vorschlag über das hinaus, was die EU in Sachen Haftung heute verlangt. Es sind nicht gleich lange Spiesse, die die Schweiz schaffen würde, sondern eine Benachteiligung der hiesigen Unternehmen gegenüber jenen in der EU. Für die Standortattraktivität der Schweiz ist es kein Vorteil, wenn Firmen hierzulande einer Konzernhaftung unterstehen und in anderen europäischen Ländern nicht.Schweizer Recht für die ganze WeltWie stellt sich der Bundesrat nun die Haftung genau vor? Ausgangspunkt sind die Sorgfaltspflichten. Das Spezialgesetz enthält eine lange Liste von Aufgaben, die Schweizer Unternehmen im Ausland wahrnehmen sollen. Sie müssen prüfen, ob sich ihre eigene Tätigkeit oder jene der Tochtergesellschaften und der Geschäftspartner tatsächlich oder potenziell negativ auf die Menschenrechte und die Umwelt auswirken. Es braucht eine Strategie, einen Verhaltenskodex, einen Präventionsaktionsplan und einen Korrekturmassnahmenplan. Zudem muss das Unternehmen Interessenträger einbeziehen, ein Meldesystem schaffen, die Wirksamkeit der Massnahmen überwachen, den geografischen Kontext, den Sektor, das Produkt und die Geschäftspartner eingehend überprüfen und anderes mehr.Der Kreis der Geschäftspartner ist weit gezogen und umfasst auch Firmen, die in keiner Vertragsbeziehung mit dem Schweizer Unternehmen stehen. Dazu zählt gemäss Bundesrat beispielsweise eine Bergbaufirma, die Kobalt abbaut und mit dem Rohstoff eine Akku-Firma beliefert, die einen Liefervertrag mit einem Elektroautohersteller hat. Nicht nur die Akku-Firma, sondern auch die Bergbaufirma gilt als Geschäftspartner des Elektroautoherstellers und muss die Sorgfaltspflichten beachten, obschon sie nicht direkt miteinander zu tun haben.Anders gesagt: Der Bundesrat will das Schweizer Recht und die hiesigen Standards in die weite Welt exportieren und zum Massstab erklären. Das gilt auch für die Haftung. Verstösst eine in Ghana, Peru oder Australien ansässige Tochterfirma eines Schweizer Konzerns gegen eine Umweltvorschrift oder gegen eine Menschenrechtsnorm und kommt es zu einem Schaden, können die Betroffenen in der Schweiz Klage führen. Es gilt nicht das Recht von Ghana, Peru oder Australien, sondern das Schweizer Recht. Der Bundesrat schreibt, dass jeder Schaden, den eine ausländische Tochter verursacht, potenziell ersatzpflichtig ist und in der Schweiz von der Muttergesellschaft eingeklagt werden kann, sofern diese gegen eine der Sorgfaltspflichten verstossen hat. Für das Fehlverhalten von Geschäftspartnern ist die Haftung ausgeschlossen.Nicht klar ist, ob eine Schweizer Gesellschaft nur dann für Schäden im Ausland haftet, wenn sie schuldhaft, das heisst vorsätzlich oder fahrlässig, gehandelt hat. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn ihr die Nachlässigkeiten der ausländischen Tochterfirma bei den Arbeitsbedingungen oder beim Umgang mit Gewässerschutznormen bekannt waren oder hätten auffallen müssen, sie aber nichts dagegen unternommen hat.Der Bundesrat schlägt zwei Varianten vor. Die erste stellt explizit klar, dass es sich um eine Verschuldenshaftung handelt und Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen muss. Bei der zweiten Variante fehlt diese Präzisierung, sie begnügt sich damit, auf die Haftungsregeln des Obligationenrechts zu verweisen. In seinem erläuternden Bericht hält der Bundesrat zu der zweiten Variante fest, dass ein Richter in einem Streitfall nicht nur auf die Verschuldenshaftung, sondern auch auf die sogenannte Geschäftsherrenhaftung zurückgreifen könne. Sie ist eine Kausalhaftung, bei welcher der Geschäftsherr für einen Schaden, den seine Mitarbeiter anrichten, grundsätzlich verantwortlich ist. Die Haftung greift nur dann nicht, wenn der Chef nachweisen kann, dass er alle Sorgfaltspflichten eingehalten hat.Will der Gegenvorschlag also die Geschäftsherrenhaftung nun auch für Konzerne einführen? Soll die Muttergesellschaft für das Verhalten ihrer Auslandtöchter stets verantwortlich sein, sofern sie nicht beweisen kann, dass sie alle Sorgfalt in Sachen Menschenrechte und Umwelt wahrgenommen hat? Klar ist: Damit würden die Hürden für eine Klage gegen ein Schweizer Unternehmen deutlich gesenkt.In der Wirtschaft ist man entrüstet. Die Einführung der Geschäftsherrenhaftung auf Konzerne sei das eigentliche Kernanliegen der Konzernverantwortungsinitiative. Zwischen den Gegenvorschlag und die Initiative passe kaum ein Blatt Papier, kritisiert etwa Swissholdings, der Verband multinationaler Unternehmen. Ähnlich tönt es von der Economiesuisse. Dass die Initianten den Gegenvorschlag nicht öffentlich bejubelten, sei politisches Kalkül – sie hätten allen Grund dazu.Nach Einschätzung von Wirtschaftsvertretern baut der Gegenvorschlag das nach, was die Initianten schon immer gewollt hätten, mit etwas angepassten Formulierungen. Die anderen Bundesräte hätten die Tragweite des Vorschlags offenkundig nicht erfasst, nur deshalb sei der Vorschlag durchgekommen.Tatsächlich scheinen die Initianten mit der bundesrätlichen Haftungsregelung nicht unglücklich zu sein. Die Einwände, die sie vorbringen, sind eher kosmetischer Natur. Die Hürden für die Kläger blieben hoch, bemängeln sie. Der Rechtsschutz sei ungenügend, denn es fehlten Vorgaben, wie hoch die Verfahrenskosten sein dürften. In der Praxis dürfte das allerdings niemanden vom Weg an ein Schweizer Gericht abschrecken. Kläger aus fernen Ländern können damit rechnen, die unentgeltliche Rechtshilfe zu erhalten – wie die vier Indonesier, die am Kantonsgericht Zug eine Klage gegen den Weltkonzern Holcim eingereicht haben, weil der Meeresspiegel rund um ihre Insel steigt. Sie können nun ohne finanziellen Druck in der Schweiz prozessieren, unterstützt vom Hilfswerk Heks.Geschäftsrisiko für die KMUDer indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ist noch bis am 9. Juli in der Vernehmlassung. Man kann davon ausgehen, dass der politische Widerstand heftig sein und die Wirtschaft die Reihen geschlossen halten wird. Vorläufig zumindest. Die grossen Verbände, deren Mitglieder sich an die EU annähern wollen, könnten die neue Regulierung am Ende wohl akzeptieren, wenn sie nicht über das europäische Niveau hinausgeht. Dies nicht zuletzt aus dem Gedanken heraus, dass man dann eine gewisse Zeit Ruhe hätte vor weiteren politischen Anläufen und viele Grossfirmen ohnehin direkt oder indirekt der EU-Regelung unterstehen.Die anderen, weniger EU-affinen Kreise dürften jeden Ausbau der Konzernverantwortung ablehnen und darauf hinweisen, dass die Schweiz sich damit unnötige Bürokratie aufhalse. Notabene kennt kein Land ausserhalb der EU ein derartiges Sorgfaltspflichten-Regelwerk, die Schweiz würde einen internationalen Standortvorteil aufgeben.Zu dieser Gruppe gehört der Schweizerische Gewerbeverband. Er weist darauf hin, dass die Vorlage keineswegs nur Grossunternehmen betreffe, wie man annehmen könnte, sondern eben auch KMU. Sie müssten gegenüber ihren Auftraggebern garantieren, dass sämtliche Vorprodukte und Rohstoffe unbedenklich seien. Die Rechtsabteilungen der Konzerne «werden bei einer Klage ihre Messer wetzen und die Schuld bei den Lieferanten suchen». Das Geschäftsrisiko für KMU werde grösser. Und die Bürokratie sowieso.Passend zum Artikel