KommentarDer Sozialstaat wird zu teuer, doch der Bundesrat macht es sich einfach: Er setzt auf mehr Geld und ZuwanderungDie Kosten für die IV und die AHV steigen massiv, doch echte Reformen sind nicht in Sicht.27.05.2026, 16.57 Uhr3 LeseminutenDas zusätzliche Geld für die Invalidenversicherung ist ausgegeben, die Probleme sind geblieben. Werden nun die Lohnabzüge erhöht?Annick Ramp / NZZEs gibt ein Déjà-vu bei der Invalidenversicherung: Die Zahl der IV-Bezüger steigt seit mehreren Jahren wieder an. Letztes Jahr wurden über 25 000 Personen neu verrentet, wie der Bund diese Woche vermeldete. Das entspricht ungefähr der Einwohnerzahl einer kleineren Schweizer Stadt wie Baden. Die Ausgaben der IV nehmen zu, von dem versprochenen Abbau des milliardenhohen Schuldenbergs ist keine Rede mehr. Vielmehr geht es in die andere Richtung: Für die IV könnten höhere Lohnabzüge nötig werden, so der Bundesrat.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Zuwanderung als Mittel gegen ReformenDie IV war lange der grösste Problemfall unter den Sozialversicherungen. Erst als das Sozialwerk Anfang der 2000er Jahre finanziell am Abgrund stand und die SVP mit einer wenig stilvollen, aber wirksamen «Scheininvaliden»-Debatte die Politik unter Druck setzte, ging etwas. Die Hürden für die Rente wurden erhöht, der Fokus auf den Verbleib im Job gelegt. Zudem erhielt die IV während sieben Jahren mehr Geld – wobei die Politik felsenfest versprach, dass man im Gegenzug bei den Reformen nicht lockerlassen werde.Eingetreten ist das, was Kritiker vorausgesagt hatten: Das Geld der Steuerzahler wurde ausgegeben, womit der grösste finanzielle Druck weg war – und damit auch der Wille zu weiteren IV-Reformen.Dasselbe Muster sieht man bei der AHV. Das Sozialwerk erhielt in der jüngeren Vergangenheit mehrmals höhere Zuflüsse aus Steuern, Bundesbeiträgen und Lohnabzügen. Das einzige «Sparelement» war die grosszügig abgefederte Erhöhung des Frauenrentenalters.Und genau so soll es weitergehen. Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat seine «AHV-Reform 2030» vorgelegt. Das Vorhaben zielt darauf ab, überall ein bisschen Geld zusammenzukratzen (bei Dividenden oder Krankentaggeldern), Frühpensionierungen bei der zweiten Säule zu begrenzen und – sofern das Parlament dies nicht von sich aus tut – die Mehrwertsteuer oder die Lohnbeiträge schmerzhaft zu erhöhen.Diese Nonchalance ist erstaunlich, der Bundesrat macht es sich damit sehr einfach. Wie einfach, illustriert ein Interview mit Elisabeth Baume-Schneider in der SP-Zeitung «links»: Die Sozialministerin sagte offenherzig, dass die Schweiz die Zuwanderung brauche, denn sonst stiege der Druck auf die AHV – «und das in einer Zeit, in der manche nur darauf warten, über strukturelle Reformen zu sprechen». Die Zuwanderung soll der Politik also helfen, nicht über unpopuläre Anpassungen wie die Erhöhung des Rentenalters oder die Einführung einer Lebensarbeitszeit sprechen zu müssen. Lieber zieht man die Probleme hin.Es braucht mehr institutionelle RegelnEs ist so einfach wie banal: Die Erfahrung zeigt, dass die Politik nur unter finanziellem Druck echte Reformen bei den Sozialversicherungen an die Hand nimmt. Sie reagiert einzig, wenn das Geld fehlt, und sie lässt sich nur von etwas disziplinieren: von institutionellen Regeln. Die beste institutionelle Sicherung der Schweiz ist derzeit die Schuldenbremse. Sie mag nicht perfekt sein, doch wer sie schwächen will – und das sind leider immer mehr auch bürgerliche Politiker –, sollte sich bewusst sein, dass es nachher beim Geldausgeben kaum mehr ein Halten gäbe.Man würde der Schuldenbremse gerne weitere Instrumente zur Seite stellen. Zum Beispiel eine Lohnprozentbremse; sie geht auf einen Vorschlag der Denkfabrik Avenir Suisse zurück und wird demnächst als freisinniger Vorstoss im Parlament beraten. Die Idee: Die Lohnabzüge für die AHV oder die IV sollen in der Verfassung verankert werden, wie heute schon die Steuersätze. Damit könnten sie nicht mehr per Gesetz erhöht werden, sondern nur mit obligatorischer Zustimmung von Volk und Ständen.Das heisst: Bundesrat und Parlament könnten das Geld fortan nicht mehr so einfach bei den Erwerbstätigen holen. Das wäre doch schon was.Passend zum Artikel
Der Sozialstaat wird teurer: Bundesrat setzt auf Zuwanderung statt auf Reformen
Die Kosten für die IV und die AHV steigen massiv, doch echte Reformen sind nicht in Sicht.







