Die Wissenschaft geht viel weiter, als es sich die Politik traut. Die sogenannten Wirtschaftsweisen regen in ihrem Frühjahrsgutachten einen grundlegenden Umbau der Kranken- und Pflegekassen an, der es in sich hat und der weit über die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Reform der beiden Systeme hinausreicht.So empfehlen die Professoren eine Diskussion darüber, ob nicht neue Beamte von 2027 an in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzahlen sollten, um diese zu stärken. „Im Jahr 2030 würde dies den Beitragssatz um 0,05 Prozentpunkte reduzieren, im Jahr 2040 um 0,19 Prozentpunkte“, teilte der Rat am Mittwoch bei der Vorlage des Gutachtens in Berlin mit. Ein solcher Vorstoß ist jenseits der linken Opposition in der Politik bisher ein Tabu gewesen. Die meisten Staatsdiener sind, wie Abgeordnete und viele Professoren auch, privat versichert und beziehen Beihilfeleistungen aus den Bundes- oder Länderhaushalten.Hohe Sozialbeiträge kosten WirtschaftswachstumDenkbar sei auch, dass der Staat, statt Beihilfe zu zahlen, den Arbeitgeberanteil in der GKV übernehme, regen die Wissenschaftler an. Jedenfalls sei es nötig zu handeln: Wenn nichts Grundlegendes im System passiere, drohten die Sozialversicherungen aus dem Ruder zu laufen, warnen die Experten. Der Gesamtbeitragssatz werde von heute 42,3 Prozent bis 2030 auf 45,4 Prozent und ein Jahrzehnt später auf 49,7 Prozent steigen.Das dämpfe das Wirtschaftswachstum bis 2035 im Vergleich zu einem Szenario ohne Beitragssatzsteigerungen um 0,5 bis 0,9 Prozent. Zugleich sänken die Nettoeinkommen um 1,9 Prozent, die Beschäftigung schrumpfe um 0,7 Prozent, private Investitionen nähmen um 0,3 Prozent ab – alles nur wegen höherer Sozialbeiträge.In Beitragspunkten am stärksten lege die gesetzliche Rentenversicherung zu, von derzeit 18,6 auf 21,8 Prozent im Jahr 2040. Relativ betrachtet aber sieht es in der Pflegeversicherung am schlimmsten aus: der Beitrag wächst dem Gutachten zufolge um 41 Prozent von heute gewichtet 3,7 auf dann 5,2 Prozent. In der GKV werden in vierzehn Jahren 19,8 statt der heutigen 17,5 Prozent erwartet.Ein neuer kapitalgedeckter Spartopf für die spätere PflegeIn der Pflege prescht der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am weitesten voran. So rät er dazu, den Pflegevorsorgefonds nicht weiter zu befüllen, der eigentlich als Rücklage für die geburtenstarke Jahrgänge (Babyboomer) gedacht war.Stattdessen sollte ein „Pflegevorsorgefonds II“ entstehen, in dem jeder Geburtenjahrgang Zusatzbeiträge für die eigene spätere Pflege ansparen würde. Das wäre dann kein umlagefinanziertes System mehr wie die soziale Pflegeversicherung an sich, sondern eine sogenannte kohortenspezifische Kapitaldeckung. Wie die Einbeziehung der Beamten in die GKV geht dieser Ratschlag an den Kern der bisherigen Strukturen – wovor die Bundesregierung zurückschreckt.Der alte Vorsorgefonds war auch kapitalgedeckt für die Zukunft gedacht, seine Befüllung wurde aber zwischenzeitlich verringert, um Finanzlöcher in der Gegenwart zu stopfen. Das Instrument habe versagt, urteilt der Rat. Es habe nur geringe Renditen erwirtschaftet, sei zu klein dimensioniert und nicht ausreichend gegen den politischen Zugriff abgesichert gewesen.Ein Siebtel der Pflegeausgaben können wegWeitere Einzahlungen in diesen Topf, den die Bundesbank anlegt, sollte die Pflegeversicherung stoppen. Die vorhandenen Mittel gelte es zur Finanzierung älterer Pflegebedürftiger zu verwenden.Radikal sind die Ökonomen auch in ihrer Anregung, die sogenannten Leistungszuschläge und Entlastungsbeträge einzustellen. Diese machten 15 Prozent der Gesamtausgaben der Pflegeversicherung aus, wirkten aber nicht zielgenau und verschwendeten damit Beitragsmilliarden.Leistungszuschläge gibt es seit 2022, zwei Jahre später wurden sie erheblich aufgestockt. Dieses Geld der Beitragszahler dient dazu, die pflegebedingten einrichtungsbezogenen Eigenanteile (EEE) von Heimbewohnern zu bezuschussen.Je nach Aufenthaltsdauer übernehmen die Kassen 15 bis 75 Prozent der EEE. 2025 machte diese Querfinanzierung mit 7,1 Milliarden Euro rund ein Zehntel aller gesetzlichen Pflegeausgeben aus. Jeder Bewohner hat darauf einen Rechtsanspruch, unabhängig von Einkommen und Vermögen, weshalb die Fachleute Gefahren der Fehlverwendung wittern.Keine Pflegegelder mehr für GartenarbeitÄhnliches gilt für die Entlastungsbeträge in der häuslichen Pflege, die sich auf etwa drei Milliarden Euro im Jahr summieren. Gemeint ist damit eine Pauschale von 131 Euro im Monat, auf die alle Personen mit den Pflegegraden eins bis fünf ein Anrecht haben, wenn sie zuhause gepflegt werden.Das Geld kann nach dem Erstattungsprinzip für bestimmte pflegerische Leistungen oder für die Demenzbetreuung genutzt werden, aber auch für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putz- und Gartenarbeiten, Einkäufe oder das Wäschewaschen.Der Sachverständigenrat sieht auch hier die Gefahr von Mitnahmeeffekten und eine Überschneidung mit anderen Angeboten der Pflegeversicherung. Er empfiehlt daher die Ablösung der Entlastungsbeträge und der Leistungszuschläge durch ein „bedarfsgerechtes Pflegewohngeld“ oder für Härtefälle durch die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“.Zahl der Anspruchsberechtigten hat sich verdoppeltDie Wissenschaftler stellen fest, dass die starke Zunahme der Pflegebedürftigkeit und der Kosten nicht primär auf die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen sei, wie man denken könnte. Vielmehr sei der maßgebliche Treiber das zweite Pflegestärkungsgesetz vor zehn Jahren unter Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gewesen. Es habe Leistungen ausgeweitet und den Zugang zu ihnen stark vereinfacht.Damals wurden statt der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade eingeführt. Als neuer Bedürftigkeitsbegriff legte man den Grad der Selbständigkeit fest. Die Demenz erfuhr eine Gleichstellung gegenüber körperlichen Gebrechen. Seitdem haben auch Personen mit solchen geistigen Einschränkungen vollen Zugriff auf Pflegegelder und Sachleistungen. Seit dieser Ausweitung hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen auf sechs Millionen annähernd verdoppelt.Die Hochschullehrer empfehlen daher, die so genannten Schwellenwerte zur Zuweisung der einzelnen Pflegegrade restriktiver zu fassen, um das System nicht zu überdehnen: „Dies würde die Anzahl der Pflegebedürftigen reduzieren und zugleich den durchschnittlichen Pflegegrad senken.“ Darin liege eine große Chance, denn derlei Ausgabendämpfungen könnten in Verbindung mit den neuen kapitalgedeckten Verfahren die Beitragssätze annähernd auf dem heutigen Stand stabilisieren.Ältere sollen Kosten nicht allein den Jungen aufbürden„Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung konzipiert“, fasste es die Ratsvorsitzende Monika Schnitzer zusammen. „Sie soll soziale Härten abfedern, aber die Menschen nicht aus der Verantwortung entlassen, auch eigene Mittel für die Pflegekosten aufzuwenden.“Die älteren Generationen müssten sich „nach ihren Möglichkeiten an den Pflegekosten beteiligen, um die demografisch bedingten Ausgabensteigerungen nicht vor allem den jüngeren Generationen aufzubürden“.Teile der wissenschaftlichen Tipps, etwa jene zu rigideren Schwellenwerten, tauchen auch in Warkens Gesetzentwürfen zu den Pflege- und GKV-Reformen auf. Die empfohlene Spezialisierung von Krankenhäusern, die Qualitätsoffensive, die Ambulantisierung und die Abkehr von stationären Fallzahlen sind Teil der Klinikreform.Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz will Warken die unentgeltliche Mitversicherung von Ehegatten in der GKV einschränken. Auch das heißt der Rat im Kern gut und schlägt einen Beitrag von 220 Euro im Monat für die bisher abgabenfreien Partner vor.Ein wichtiges Thema für Wissenschaft und Politik sind auch die sogenannten versicherungsfremden Leistungen. Eigentlich strebt die Ministerin, basierend auf dem Bericht ihrer „Finanzkommission Gesundheit“, einen höheren Bundeszuschuss zur Deckung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern an.Denn viele dieser Transferbezieher haben nie in die Kassen eingezahlt, und die bisherigen Haushaltsmittel reichen nicht aus, um ihre GKV-Ausgaben auszugleichen. Nach Widerständen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) kommt die von Warken favorisierte höhere Beteiligung aus dem Haushalt in der Nettobetrachtung aber nicht.Gleichwohl fordern jetzt auch die Sachverständigen, „nicht beitragsgedeckte Leistungen“ in der GKV seien vollständig aus Steuern zu finanzieren, wenn sie gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllten. Das trifft auch auf die Grundsicherung zu.
Wirtschaftsweise: Sollen neue Beamte in die Krankenkassen einzahlen?
Neue Beamte in die Krankenversicherung und ein kapitalgedeckter Spartopf für die Pflege: Die „Wirtschaftsweisen“ bürsten das Gesundheitssystem gegen den Strich. Werden die umfassenden Vorschläge erhört?










