Der Karlsruher Richterspruch ist keine Ohrfeige für den Staat. Aber eine Warnung. Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Asylbewerberleistungsgesetz nicht für insgesamt verfassungswidrig. Doch zugleich erinnert es den Gesetzgeber an etwas, das in den aufgeheizten Debatten gern verdrängt wird: Menschenwürde gilt nicht abgestuft. Nicht nach Pass, Herkunft oder Bleibeperspektive.Das Urteil ist nicht als Freibrief misszuverstehen. Richtig, Karlsruhe hat die 2018 geltenden, gesenkten Leistungen für Geduldete während eines Zeitraums von 15 Monaten akzeptiert. Aber eben unter Bedingungen, die es längst nicht mehr gibt. Inzwischen wurde die Bezugsdauer auf 36 Monate ausgedehnt, also mehr als verdoppelt. Aus einem vorübergehenden Sonderstatus ist faktisch ein Dauerzustand geworden.Hier beginnt das Problem. Der Staat darf unterscheiden. Er darf steuern, ordnen, priorisieren. Aber er darf kein Parallel-Sozialrecht schaffen, dessen Botschaft so gedeutet werden kann: Für diese Menschen genügt weniger Leben. Oder anders: Wer Integration verlangt, darf soziale Ausgrenzung nicht institutionalisieren.Eines zeigt dieses Urteil deutlich: Die Verfassung kennt kein Existenzminimum zweiter Klasse.Stephan-Andreas CasdorffSchwarz-Rot sollte deshalb aufhören, das Asylbewerberleistungsgesetz als migrationspolitisches Signal zu benutzen. Kaum ist eine Verschärfung beschlossen, folgt die nächste. Immer mit dem Risiko, dass Karlsruhe später korrigiert. Das ist keine seriöse Gesetzgebung.Zugleich wäre es höchst ungeschickt, die Sorgen vieler Bürger zu ignorieren. Der Sozialstaat braucht Akzeptanz. Wer dauerhaft hier lebt, muss integriert werden; wer kein Bleiberecht hat, muss konsequent rückgeführt werden. Gerade deshalb benötigt Deutschland ein System, das rechtlich sauber, administrativ praktikabel und moralisch glaubwürdig ist.Die Regierung sollte nun dreierlei tun. Erstens die 36-Monats-Regel umgehend überprüfen. Zweitens die Leistungen realitätsgerecht und transparent berechnen, sie nicht politisch kleinrechnen. Drittens das Asylbewerberleistungsgesetz schrittweise ins reguläre Sozialrecht überführen. Jedenfalls dort, wo Menschen auf unabsehbare Zeit in Deutschland leben.Eines zeigt dieses Urteil deutlich: Die Verfassung kennt kein Existenzminimum zweiter Klasse. Und ein Staat, der seine Humanität besonders unter fiskalischem Vorbehalt organisiert, verliert am Ende mehr als Geld – nämlich Autorität.