Das Bundesverfassungsgericht findet manchmal Formulierungen, in denen gemeinsame Überzeugungen zusammenfließen, Versprechen, die sich die Menschen für den Grundbestand ihres Gemeinwesens geben. „Die in Artikel 1 Absatz 1 garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“, war so ein Satz, er findet sich im Urteil von 2012 zu den Leistungen für Asylbewerber. Beziehungsweise: Es hätte so ein Satz sein können. Denn 14 Jahre später gilt dieser Satz nicht mehr.