PfadnavigationHomePanoramaLinksextremismusMaja T. in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteiltVeröffentlicht am 05.02.2026Lesedauer: 3 MinutenDie linksextreme Person Maja T. ist in Budapest zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. „Die Verurteilung ist nicht wegen schwerer Körperverletzung, sondern nur wegen Beihilfe zur Körperverletzung erfolgt“, so Reporter Lutz Stordel.Maja T. war in Ungarn wegen Gewalttaten gegen Rechtsextremisten angeklagt. Nun hat ein Gericht die non-binäre Person zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Unterstützer von T. bezweifeln, dass das Verfahren fair ablief.Das Budapester Stadtgericht hat die non-binäre deutsche Person Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige Person an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch berufen werden. Es stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos. Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als „Abschreckung“ gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten „Tag der Ehre“ teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren.Neun Menschen sollen bei den Angriffen verletzt worden seinBei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer. Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. Die non-binäre Person, die ihren Passeintrag im Frühjahr 2025 von „männlich“ zu „divers“ änderte, nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung.In dem Verfahren wurde T. von drei Strafverteidigern vertreten, darunter dem Berliner Anwalt Sven Richwin. „Trotz der hohen Strafe sind acht Jahre eine Niederlage für die Staatsanwaltschaft“, sagte Richwin dem „Tagesspiegel“. Lesen Sie auch„Das von den Sicherheitsbehörden inszenierte Szenario, Maja T. sei hochgefährlich und müsse über viele Jahre weggesperrt werden, ist nicht so aufgegangen“, sagte Richwin in Anspielung auf die Ketten, in denen T. in den letzten Monaten aus der Untersuchungshaft zum Gericht gebracht worden ist. „Das Verfahren hat Ungarn international geschadet, die Öffentlichkeit in ganz Europa war überwiegend kritisch – der ungarischen Justiz ist das sicher nicht entgangen.“Lesen Sie auchDer Fall hatte in Ungarn für großes Aufsehen gesorgt. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orbán und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäußert. Orbán stufte außerdem die „Antifa-Gruppierung“ als Terrororganisation ein.T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Im Juni 2024 folgte die Auslieferung nach Ungarn – ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.Dass T. von Deutschland an Ungarn ausgeliefert wurde, sorgte für erhebliche Kritik – ebenso werden die Haftbedingungen vor Ort angeprangert, denen T. als queere Person mutmaßlich ausgesetzt ist. Im vergangenen Juni trat T. in einen Hungerstreik, den sie im Juli beendete. Unterstützer von T. bezweifeln, dass das Gerichtsverfahren gegen die non-binäre Person fair war. Kritik von deutschen EU-ParlamentariernDeutsche EU-Parlamentarier der Linken und SPD kritisierten den Richterspruch und das Verfahren scharf. Der Co-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, bezeichnete das Urteil als „Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen“. Der Prozess füge sich „nahtlos in die autoritäre Inszenierung“ der Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban ein, die mit Härte gegen politische Gegner und Gegnerinnen punkten wolle und dabei die Justiz missbrauche, so Schirdewan. Der Linken-Politiker verfolgte das Verfahren vor Ort mit und hatte bereits zuvor diplomatischen Einsatz Berlins für eine Rückführung von Maja T. nach Deutschland gefordert.Auch der Vorsitzende der Europa-SPD, René Repasi, verurteilte die Strafe gegen Maja T. „Kurz vor der Parlamentswahl in Ungarn hat Orbans Regierung dieses Strafverfahren für politische Propaganda instrumentalisiert“, kommentierte er. Wer so agiere, verlasse den Boden europäischer Rechtsstaatlichkeit, teilte der SPD-Politiker mit. dpa/gub/lay