PfadnavigationHomeDebatteArtikeltyp:MeinungDer Fall Maja T.Wenn politische Solidarität linke Gewalt verharmlostVeröffentlicht am 09.02.2026Lesedauer: 4 MinutenMaja T. bei der Urteilsverkündung im Budapester StadtgerichtQuelle: Getty Images/Janos KummerDie linksextreme Person Maja T. wurde in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt. Aber statt über organisierte Gewalt zu sprechen, konzentriert sich die Debatte in Deutschland auf Haftbedingungen und Identitätsfragen.Acht Jahre Haft – so lautet das Urteil des Budapester Stadtgerichts gegen Maja T., jene deutsche Antifa-Aktivistin, die sich selbst als non-binär definiert und der eine Beteiligung an mehreren gewalttätigen Angriffen auf Rechtsextreme in Ungarn vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, T. und die Staatsanwaltschaft wollen in Berufung gehen. Bereits vor dem Urteilsspruch verlagerte sich der mediale und politische Fokus. Es ging nicht um die Frage, was in Budapest im Februar 2023 geschah. Es ging nicht um Bilder der vermummten Angreifer, die mit Hämmern, Schlagstöcken und Pfefferspray ihre Opfer malträtieren. Sondern um die inhumanen Haftbedingungen, die Auslieferungsfehler der deutschen Justiz und die Identität der verurteilten Person. Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken äußerten Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens, sprachen von unwürdigen Zuständen, forderten diplomatische Schritte, um T. ihre Haftstrafe in Deutschland absitzen zu lassen. Eine klare Abgrenzung von linksextremer Gewalt spielte in ihren Stellungnahmen keine Rolle. Es wirkte, als sei die Brutalität und das gezielte Vorgehen der „Hammerbande“ ein Detail unter vielen – nicht der Kern der Sache.Lesen Sie auchNach der Urteilsverkündung dauerte es nicht lange, bis solidarische Kritik folgte. Vertreter von SPD, Grünen und Linken stellten weniger das Strafmaß als vielmehr das Verfahren selbst infrage. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Helge Limburg, und der rechtspolitische Sprecher der Linken, Luke Hoß, waren für die Urteilsverkündung extra nach Budapest gereist. Besonders deutlich wurde Luke Hoß. Er sprach gegenüber WELT von einem „unverhältnismäßigen Zuchthaus-Urteil“ und erklärte, es zeige, „wie Orbáns rechtsautoritäre Regierung die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tritt“. Klar ist aber auch: Ungarn ist kein unbeschriebenes Blatt, wenn es um rechtsstaatliche Defizite geht. Die Justiz steht unter politischem Druck, die Regierung Orbán hat Institutionen umgebaut, Medien und Zivilgesellschaft geschwächt. Auch die Haftbedingungen in ungarischen Gefängnissen stehen seit Jahren in der Kritik – national wie auf europäischer Ebene.Zweifel an der Fairness des VerfahrensDiese Einordnung ist wichtig. Sie erklärt, warum das Urteil gegen Maja T. in Deutschland nicht nur juristisch, sondern politisch gelesen wird. Die Auslieferung aus Berlin nach Budapest wurde vom Bundesverfassungsgericht später als rechtswidrig bewertet, weil mögliche Haftbedingungen nicht ausreichend geprüft worden waren. Die Zweifel an der Fairness des Verfahrens kommen also nicht aus dem Nichts.Doch genau hier liegt das Problem. Die berechtigte Kritik an Ungarns Rechtsstaatlichkeit droht, den Kern des Verfahrens zu überlagern. Ein rechtsstaatliches Defizit macht die Bereitschaft, politische Gewalt auszuüben, nicht unsichtbar. Es ersetzt keine Auseinandersetzung mit dem, was verhandelt wurde und warum ein Gericht zu einer Verurteilung kam, die vom Strafmaß her weit unter den Horrorszenarien blieb, die vorher gezeichnet wurden. Wer das Urteil ausschließlich als Ausdruck eines autoritären Systems liest, erklärt den gesamten Prozess für illegitim und vermeidet zugleich jede inhaltliche Auseinandersetzung mit der Tat. Gegenstand des Verfahrens waren keine Meinungsäußerungen und keine symbolischen Proteste, sondern gezielte Gewalttaten. Zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 kam es in Budapest zu mehreren Angriffen auf Personen, die von den Tätern dem rechtsextremen Spektrum zugerechnet wurden. Die Angreifer agierten in Gruppen, vermummt, koordiniert und bewaffnet.Lesen Sie auchNach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden dabei mindestens neun Menschen verletzt, ein Opfer erlitt einen Schädelbruch. Die Attacken richteten sich nicht gegen Versammlungen, sondern gezielt gegen einzelne Personen, die im öffentlichen Raum angegriffen und verfolgt wurden. Der Vorwurf lautet versuchte lebensgefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.Das Budapester Gericht sah es als erwiesen an, dass Maja T. an zwei dieser Angriffe beteiligt war. Die Verurteilung stützt sich auf eine Indizienkette, insbesondere auf Videoaufnahmen aus Tatortnähe, die T. am Rand der Tatgeschehen zeigen sollen. Unmittelbare Beweise wie DNA-Spuren oder Zeugenaussagen lagen nach Angaben der Verteidigung aber nicht vor. Entscheidend ist jedoch: Verhandelt wurde organisierte Gewalt. Nicht spontane Eskalation, sondern gezielte Angriffe auf Menschen, die aufgrund ihrer politischen Zuschreibung als legitime Ziele galten. Maja T. ist längst zum Fixpunkt der linksextremen Szene in Deutschland geworden. Die deutschlandweiten Demonstrationen nach dem Urteil, die Solidaritätsbekundungen bis hinein ins Europaparlament und die politische Rückendeckung der Parteien links der Mitte verdichten sich zu einem Symbol: Hier geht es nicht mehr um einen Einzelfall, sondern um Identifikation. Wer Gewalt ausübt und sich dabei auf den „richtigen“ moralischen Bezugsrahmen beruft, kann auf Verständnis, Empathie und politische Unterstützung hoffen. Das schafft einen gefährlichen Nährboden für eine neue Generation gewaltbereiter Linksextremer, die den Rechtsstaat nicht als Grenze begreifen, sondern als Gegner.In einer früheren Fassung wurde die Verwendung des Begriffs „Zuchthaus“ durch den rechtspolitischen Sprecher der Linken, Luke Hoß, fälschlicherweise in den Kontext der NS-Zeit und der Brutalität der damaligen Zuchthaus-Rechtssprechung gestellt. In Ungarn existiert bis heute eine umgangssprachliche Übersetzung der besonders hohen und hart durchgesetzten Strafen als sogenannte „Zuchthausstrafen“. Darauf hatte sich Luke Hoß bezogen.