Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.

Mit der Regel werden deutsche Fußballklubs gegen externe Übernahmen abgesichert. Sie ist umstritten, darf aber wohl bestehen bleiben.

Seit Jahren wird über die 50+1-Regelung im Fußball diskutiert. Jetzt kam eine lang erwartete Kartellamtsentscheidung – die zwar auffallend wachsweich ist, aber für Bayer 04 und…