Quelle: dpa Sport
12. August 2026, 10:44 Uhr
Das Kartellamt hat das Verfahren zur 50+1-Regel abgeschlossen. (Archivbild)
© Soeren Stache/dpa
Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.












