Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Diese gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.
Kartellamt: Mitbestimmung von Fans wichtigVoraussetzung für die 50+1-Regel sei, dass sie konsequent und ohne Unterschiede angewendet werde, hieß es in einer Mitteilung weiter. Die Bundesliga müsse für Mitbestimmung der Fans und einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft sorgen, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Dies kann als Hinweis an RB Leipzig verstanden werden, den eingetragenen Verein für weitere Mitglieder zu öffnen. »Liga und Clubs stehen im ständigen und guten Austausch, wir sehen dem Fortgang unaufgeregt und wie gehabt konstruktiv entgegen«, teilten die Sachsen mit.
Ausnahmen VfL Wolfsburg und Bayer LeverkusenBereits 2023 hatten sich die damalige DFL und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen der umstrittenen 50+1-Regel verständigt. Man sehe aber weiterhin »bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderklubs Nachbesserungsbedarf«, sagte Mundt.Ausnahmen gibt es bisher für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. Im Juni 2025 hatte das Kartellamt bereits Nachbesserungen gefordert: »Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erscheint es allerdings nicht mehr möglich, zu den bislang vorgeschlagenen Bedingungen einen dauerhaften Bestandsschutz für Vereine vorzusehen, die bereits eine Förderausnahme erhalten haben«, hieß es damals.











