Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.
Voraussetzung für die 50+1-Regel sei, dass sie konsequent und ohne Unterschiede angewendet werde, hieß es in einer Mitteilung weiter. Die Bundesliga müsse für Mitbestimmung der Fans und einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft sorgen, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Dies kann als Hinweis an RB Leipzig verstanden werden, den eingetragenen Verein für weitere Mitglieder zu öffnen. „Liga und Clubs stehen im ständigen und guten Austausch, wir sehen dem Fortgang unaufgeregt und wie gehabt konstruktiv entgegen“, teilten die Sachsen mit.
Bereits 2023 hatten sich die Dachorganisation der 36 Profiklubs (die damals noch DFL hieß und seit dieser Saison „Bundesliga“ heißt) und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen der umstrittenen 50+1-Regel verständigt. Man sehe aber weiterhin „bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderklubs Nachbesserungsbedarf“, sagte Mundt.










