Konsequente Umsetzung gefordert
Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig
Stand: 12.08.2026 • 11:49 Uhr
Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball.
Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.












