Berlin (dpa) - Die Berliner Justiz hat sich erneut gegen Kritik an einem Urteil gegen den späteren Täter des CSD-Anschlags gewehrt. Abdul B. war im Mai von einem Jugendgericht am Amtsgericht Tiergarten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, gleichzeitig wurde ein bestehender Haftbefehl aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein.„Das Urteil ist auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen. Wie die Einlegung des Rechtsmittels durch die Generalstaatsanwaltschaft belegt, kann der Lebenssachverhalt aber juristisch durchaus unterschiedlich eingeordnet werden“, betonten die Präsidentin des Kammergerichts und die Berliner Generalstaatsanwältin in einer gemeinsamen Mitteilung. Beide kritisierten zudem, dass sich die mediale Berichterstattung in Teilen zu sehr mit der Suche nach vermeintlich Verantwortlichen für den Anschlag konzentriere, während die Hintergründe nicht ansatzweise aufgeklärt seien.© dpa-infocom, dpa:260729-930-454339/1

Abdul B. war als islamistischer Gefährder aktenkundig und wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat verurteilt. Den Behörden stellen sich unangenehme Fragen.

Berlin (dpa) - Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist der Tatverdächtige bei einem Polizeieinsatz getötet…