Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, wird aber anerkannt, wenn sie im Ausland geschieht. Das ist absurd. Der Gesetzgeber sollte auf die medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen reagieren. Kolumne

Die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf hält das geltende Verbot für die Leihmutterschaft nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es existiere ein Recht auf…

Die Anerkennung ausländischer Leihmutterschaften durch den Bundesgerichtshof war eine ganz und gar pragmatische Entscheidung. Jüngst zog das Gericht klare juristische Grenzen.